Reform des Bleiberechts

Wie sich geduldete Asylanten
ihre Nicht-Abschiebung durch Arbeitsamkeit verdienen können

Da gibt es doch tatsächlich Flüchtlinge, denen es auf Grund diverser Abschiebehindernisse gelungen ist, sich selbst Jahre nach ihrer Ablehnung immer noch auf deutschem Boden zu befinden, obwohl die Schilys, Schäubles und Becksteins es wirklich an nichts haben fehlen lassen, um sie hinauszuekeln. Diese Restbestände befinden sich in einem rechtlichen Zwitterzustand von Auszuweisenden, deren Ausweisung aber wegen entgegenstehenden „humanitären, politischen oder rechtlichen Gründen“ (SZ, 13.3.2007) nicht vollzogen werden kann. Für den stets um kritische Aufklärung bemühten „Spiegel“ sind es überwiegend Menschen, die es „mit allerlei Tricks geschafft haben, den Abschiebeversuchen lange genug zu trotzen“ (12/2007), während die wertkonservativ mitfühlende FAZ darunter auch solche kennt, die unser Gemeinwesen erdulden muss, weil „sie Schlimmes erlebt haben und nur ihre „nackte Haut“ zu retten vermochten„. (FAZ, 13.3.) So oder so genießen sie den „prekären Aufenthaltstitel der Duldung“ (FAZ, 14.3.) – ein Genuss, der darin besteht, dass sie unter der beständigen Drohung leben, abgeschoben zu werden. Kommunale Sozialbehörden sorgen mit „Sammelunterkünften und Sozialwohnblocks„, „Ausbildungs- und Arbeitsverboten„, „Essenspaketen und Taschengeld“ (SZ, 14.3.) für ein Zurechtkommen in diesem Zustand der „Kettenduldung„, bei dem ihnen nach Möglichkeit das Bedürfnis ausgetrieben wird, sich hier festzusetzen.

Die Regierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Status dieser sich ohne Aufenthaltsrecht hier aufhaltenden Mannschaft zu regeln. Im Zuge der Beratungen zu einer Gesetzesreform haben Union und SPD die Sachlage noch einmal in jeder Hinsicht überprüft und dabei „Abschied von der Illusion genommen, man könne den Duldungsstatus so unattraktiv gestalten, dass die Betroffenen von selbst das Weite suchen„. (FAZ, 14.3.) Das Problem besteht offenkundig darin, dass sie es mit Kreaturen zu tun haben, die sich als weitgehend unempfänglich gegenüber allem rechtsstaatlichen Behörden-Terror erweisen. Bedauerlicherweise verspricht es keinen Erfolg, denen das Leben hier noch mehr zu verleiden; die Konkurrenz mit den Verhältnissen, denen die Betreffenden zu entfliehen versuchen, ist für deutsche Behörden beim besten Willen kaum zu gewinnen.

Dummerweise hat man auch nicht immer Einfluss auf lästige Abschiebehindernisse. Z.B. wollen „29 Problemländer von Russland über Algerien bis Mali“ die Beschlüsse deutscher Innenminister partout nicht zum Leitfaden ihrer Politik machen und „weigern“ sich unverständlicherweise, „Landsleute aufzunehmen, wenn diese nicht ausdrücklich versichern, freiwillig zu kommen„. (Spiegel, 12/2007)

Und recht besehen war man hierzulande beim Verscheuchen unerwünschter Ausländer so erfolgreich, dass der verbliebene Rest doch wohl unter Peanuts fällt: „Von den 7,3 Millionen amtlich registrierten Ausländern in Deutschland verfügen ganze 178 000 nur über den prekären Aufenthaltstitel der Duldung … Von diesen wiederum halten sich 60 000 schon sechs oder mehr Jahre hier auf. Die neue Bleiberechtsregelung für diese Personengruppe betrifft also weniger als ein Prozent der ausländischen Bevölkerung.“ (FAZ, 14.3.)

Angesichts dieser doch sehr überschaubaren Zahl von Problemfällen macht die Regierung denen glatt so etwas wie ein Angebot: „Langjährig geduldete Ausländer können künftig eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, um bis Ende 2009 einen festen Job zu suchen.“ (FR, 14.3.)

Sie revidiert damit den Betreffenden gegenüber ihren Standpunkt. Bislang wurden sie mit einem strikten Arbeitsverbot belegt, weil man ihnen jede Gelegenheit verbauen wollte, sich hier einzunisten; damit waren sie dann alternativlos auf das Gnadenbrot des Asylanten-Regelsatzes verpflichtet, so dass sie der „Spiegel“ als „notorische Sozialfälle“ (12/2007) beschimpfen kann. Jetzt eröffnet man ihnen die großartige Perspektive auf ein „verfestigtes Aufenthaltsrecht“ (Wulff, CDU, SZ, 13.3.), unter der Bedingung, dass sie es schaffen, einen Arbeitsplatz zu ergattern: Den Abschiebungsbedrohten werden zwei Jahre „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ eingeräumt, mit der Aussicht, „länger im Land bleiben zu dürfen, wenn sie bis zum Stichtag Ende 2009 von staatlicher Unterstützung unabhängig sind.“ (SZ, 14.3.) Denn wenn sie schon absehbarerweise dauerhaft hier leben, dann sollen sie nicht dem Sozialstaat auf der Tasche liegen. Deswegen will man sie zu dem Test antreten lassen, ob sie nicht wenigstens einen Beitrag dazu leisten können, die staatlichen Kassen von ihrem Unterhalt zu entlasten. „Man schafft für Unterhaltsempfänger einen Anreiz, für sich selbst zu sorgen„. (FAZ, 14.3.) Angesichts einer solchen „Koppelung zwischen Arbeit und Integration, die wir schon immer befürwortet haben“ (Maria Böhmer, CDU, Die Welt, 14.3.) geht einer Staatsministerin für Integration ihr christlich deutsches Herz über.

Einfach so bekommt man die Gnade der „vorsichtigen Perspektive“ (Die Welt, 14.3.), sich seine Nicht-Abschiebung mit Arbeit zu verdienen, freilich nicht.

Man muss 1. der Drangsalierung der Ausländerbehörden schon ein paar Jahre lang erfolgreich widerstanden haben, „am Stichtag 1. Juli 2007 als Single mindestens acht oder als Familie sechs Jahre im Land“ (SZ, 14.3.) gewesen sein. Während dieser Jahre muss man sich 2. bedingungsloser Gesetzestreue befleißigt haben, was ausdrücklich einschließt, dass man nicht gegen die ausländerrechtlichen Bestimmungen verstoßen hat, die z.B. das Zurück-Expedieren der eigenen Nachkommenschaft gebieten: „Eine falsche Angabe über das Alter eines mitgeflohenen Kindes kann da schon reichen, um auf der Abschiebeliste zu bleiben.“ (SZ, 14.3.) 3. sieht es mit der Chance aufs Dableiben auch dann schlecht aus, wenn man es unterlassen hat, sich „ausreichende Deutschkenntnisse“ (Hamburger Abendblatt, 24.3.) zu verschaffen, sich in Sprache und Kultur der neuen deutsche Heimat einzufühlen, die bis gestern alles dran gesetzt hat, einen loszuwerden.

Auch bei der Wahrnehmung des großzügig eingeräumten Rechts auf Arbeit dürfen sich die Betreffenden einer echt spannenden Bewährungsprobe unterziehen. Leuten, denen sechs bzw. acht Jahre jede Arbeitstätigkeit strikt verboten war, dürfen jetzt mal ausprobieren, ob sie auf kapitalistischen Arbeitsplätzen auch dauerhaft ihren Mann stehen bzw. ob sie überhaupt einen Arbeitgeber finden, der ihnen das zutrauen mag. Herausfallen dürften damit allemal „alte und kranke Menschen sowie Menschen mit Behinderungen. Auch Alleinerziehende haben kaum eine Chance„, (woran die Linksfraktion erinnert, in „junge welt“, 14.3.). Andererseits will der Chef der Hamburger Agentur für Arbeit schon etwas von einer „neuen Entwicklung“ gehört haben, derzufolge es „ein Interesse der Betriebe an Migranten“ gibt. Weil „kaum noch ein Deutscher eine Ausbildung zum Bäcker oder Friseur machen will“,
sollen es seinen Angaben zufolge sogar schon „etwa 20 bis 30 geduldete Jugendliche“ geschafft haben, „eine Ausbildung zu machen.“ (Hamburger Abendblatt, 24.3.)

Die Herren und Damen Ausländer dürfen sich aber wiederum keinesfalls zu billig verkaufen: „Die Antragsteller müssen ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten: Ihr Lohn muss also gemäß Gesetz in der Regel über den Hartz-IV-Sätzen liegen“. (Spiegel, 12/2007) Zwar gibt es solche Löhne auch schon für „fast 500 000 Bundesbürger“ nicht, „die mit ihrer Vollzeitstelle so wenig Geld verdienen, dass sie zusätzlich finanzielle Unterstützung in Form von Arbeitslosengeld II benötigen“, wie derselbe „Spiegel“ zwei Nummern weiter berichtet, aber da sollen sich halt die bleibewilligen Ausländer etwas einfallen lassen. Außerdem müssen sie auch noch „ausreichenden Wohnraum“ (Hamburger Abendblatt, 24.3.) vorweisen können. Wenn sie denn schon auf Dauer hier bleiben dürfen, dann kann man von ihnen auch verlangen, dass sie das deutsche Städtebild nicht mit den üblichen Erscheinungsformen der Verwahrlosung verunzieren. Wie sie es schaffen, auf dem Wohnungsmarkt Vermieter ausfindig zu machen, die sie und ihre Sippschaft anständig hausen lassen, und aus ihrem Lohneinkommen die dafür fälligen Mieten zu bezahlen, ist dann freilich ihr Problem.

Wo Asylanten sich für die Aussicht auf ein Ende ihrer unhaltbaren Lebenslage an schier unmöglichen Bedingungen abarbeiten dürfen, die nicht in ihrer Hand liegen und für deren Bewältigung sie über nichts verfügen außer über ihre Bereitschaft, sich allem anzupassen, da ergibt sich absehbarerweise das Ergebnis, dass von den 180 000 nur eine lächerliche Minderheit in den Genuss des famosen Bleiberechts kommt. „Für die meisten der 180 000 abgelehnten Asylbewerber bleiben die begehrten Papiere für den Daueraufenthalt im Land unerreichbar, auch für solche, die schon lang im Land leben.“ (SZ, 14.3.) So ist es von der Regierung wohl auch gewollt. Für die überwiegende Mehrheit dieser Mannschaft ist damit das Ende der Duldung politisch beschlossen. „Der Aufenthalt in Deutschland derjenigen, die nicht unter die beschlossenen Regelungen fallen, soll konsequent beendet werden„. (Hamburger Abendblatt, 24.3.) Die Abschiebehindernisse muss man dann eben neu besichtigen.

Die Politiker sind mit ihrem Werk und sich schwer zufrieden. Befriedigt ist das „Interesse aller gutmütig denkenden Sozialdemokraten, Ausländern, die hier seit langem in Duldung leben, eine Chance zu geben. Kaum ein Arbeitgeber wird einen Ausländer einstellen, der täglich von Ausweisung bedroht ist.“ (FAZ, 14.3.) So gut meint es die soziale Partei mit den geduldeten Ausländern. Zumal sie sich gut in die Interessenlage der Arbeitgeber hineinfühlen kann, die ja wohl kaum Arbeit geben können, wenn sie beständig Angst haben müssen, dass ihre ausländischen Mitarbeiter unvorhergesehen abgeholt und ins Flugzeug gesteckt werden. Sturzzufrieden auch die andere Seite des politischen Spektrums. Der „gut gelaunte Stoiber präsentiert souverän und selbstbewusst“ (Die Welt, 14.3.), wie souverän und selbstbewusst er den Ausländerhass bedient und den deutschen Sozialsystemen Kosten für schmarotzende Ausländer erspart. Er gibt damit an, dass er im Rahmen des „umfangreichen Gesetzespaketes zum Asyl , Einwanderungs- und Ausländerrecht“ höchstpersönlich „eine um 30 % gekürzte Sozialhilfe, möglichst in Form von Sachleistungen, wie in Bayern üblich“, durchgesetzt hat (FR, 14.3.) und an der Schaffung eines „Aufenthaltsstatus minderen Rechts“ maßgeblich beteiligt war. Schäuble ist stolz darauf, dass er seinen deutschen Volkskörper vor der Anwesenheit zusätzlicher Fremder bewahren konnte: „Durch die Bleiberechtsregelung wird aber kein einziger Mensch mehr nach Deutschland kommen.“ (SZ, 29.3.) Der künftige bayerische Ministerpräsident sieht das nötige Quantum an Ausländerhetze gesichert, auf dem seiner maßgeblichen Meinung nach die absolute Mehrheit der CSU beruht: „Die absolute Mehrheit der CSU wäre ohne entscheidende Korrektur der Regelung in Gefahr gewesen“. (Beckstein)

Also, so Stoiber, eine rundherum gelungene Bleiberegelung: „gut für die Koalition und gut für Deutschland„!

Dieser Artikel wurde am 09. 05.07 in der wöchentlichen Sendung GegenStandpunkt-Kein Kommentar (mittwochs 18 Uhr) im Freien Radio für Stuttgart gesendet:
www.gegenstandpunkt.freies-radio.de

Der Mitschnitt der Sendung steht unter
www.freie-radios.net/portal/content.php?id=16756

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