Anlässlich des siebten Treffen der Deutschen Islamkonferenz „erklärten einige islamische
Verbände, dass sie ihm (Bundesinnenminister Friedrich) die Zuständigkeit für die Konferenz
am liebsten entziehen würden. Zu sehr habe er den Dialog auf Sicherheitsfragen rund
um den Kampf gegen den Terrorismus verengt. In dieser Form habe das keinen Sinn mehr,
so die Kritik.“ (Tagesschau 15 Uhr, 7.5.2013)
So äußern die alternativgläubigen Staatsbürger ihre Enttäuschung darüber, dass auf der
vom Polizeiminister einberufenen Konferenz nicht die Probleme zur Sprache kommen, die
sie in diesem Staat haben, sondern immer nur die, die sie dem Staat aus seiner Sicht bereiten.
Der Bundesinnenminister weiß mit Kritik umzugehen – und zwar ganz ohne sich inhaltlich
mit ihr zu befassen:
„Das Innenministerium ist das Ministerium, das für den gesellschaftlichen Zusammenhalt
zuständig ist, und da es hier um die Frage des gesellschaftlichen Zusammenhaltes geht, gehört
selbstverständlich die Islamkonferenz zum Bundesinnenministerium. Dass es immer
wieder Leute gibt, die mich auch kritisieren – in einem freien Land ist das erlaubt.“ (Bundesinnenminister
Friedrich, ebd.)
Die Kompetenz eines demokratischen Amtsträgers steht unbestreitbar fest – und zwar mit
dem Amt, das er innehat. Das schließt die Hoheit über die Problemdefinition ein – bei der
Frage, was der gesellschaftliche Zusammenhalt so erfordert, lässt sich der Amtsträger nicht
von seinen Dialogpartnern reinreden. Reden dürfen andere schon auch – und als Gegenleistung
für die freundliche Gewähr der freien Obrigkeit, dass ihre Bürger das Maul aufmachen
dürfen, haben die sich auch damit abzufinden, dass ihre Anliegen, soweit die Staatsmacht
darin keinen Nutzen für sich entdecken kann, nichts gelten.
Eine schöne Klarstellung, wen die Meinungsfreiheit frei macht, und wovon.