Der Aufstand der Krankenhausärzte
Ausgerechnet die Klinikärzte, bisher eher als Helden einschlägiger Romane und Fernsehserien bekannt denn als Klassenkämpfer, betätigen sich seit Monaten als Vorreiter der Tarifauseinandersetzung mit den öffentlichen Arbeitgebern. Mit gewerkschafts-unüblicher Härte durchbricht ihre Vertretung, der Marburger Bund, die hierzulande inzwischen übliche tarifpolitische Routine der Reallohnsenkungen und Arbeitszeitverlängerungen und macht mit Streik und der Forderung nach Arbeitszeitverkürzung und 30 % mehr Gehalt von sich reden. Wie es soweit kommen konnte, ist eigentlich kein Geheimnis. Seit Jahrzehnten wird hierzulande das Gesundheitswesen „reformiert“, und das bedeutet immer, – jeder weiß es und hält es inzwischen für ein selbstverständliches Synonym – dass die Kosten für die medizinische Versorgung gesenkt werden sollen.
Jeder Gesundheitsminister streicht und kürzt, rationalisiert, budgetiert und pauschalisiert. Die Krankenhäuser wurden so immer mehr dem Zwang zur „Wirtschaftlichkeit“ unterworfen, was zu Bettenabbau und Krankenhausschließungen geführt hat. Die verbleibenden Kliniken haben die weiterhin steigende Patientenzahl zu versorgen – wirtschaftlich, versteht sich, also mit entsprechender Arbeitsverdichtung für das Personal bei gleichzeitiger Einsparung von Personalkosten. Der letzte Hit in dieser Richtung ist grundsätzlicher Natur. 2004 ist die Einführung von Fallpauschalen (diagnosis related groups) angelaufen, mit der das „Kostendeckungsprinzip“ durch das „Leistungsprinzip“ abgelöst werden soll. Zwar konnte schon in Zeiten von Budgetdeckelung und –kürzung von genereller Kostendeckung durch die Krankenhausbudgets nicht die Rede sein, in Zukunft jedoch sollen die tatsächlichen Betriebs- und Personalkosten für die Höhe der von den Krankenkassen gezahlten Vergütung gar keine Rolle mehr spielen. Die hängt dann ausschließlich von der pro Zeiteinheit behandelten Zahl der Fälle und deren Einstufung in die pauschal dotierten Diagnosegruppen ab. Für die Ärzte bedeutet das mehr denn je, in immer kürzerer Zeit immer mehr Patienten behandeln zu müssen. Gleichzeitig nimmt der zeitliche Aufwand für die Falldokumentation zu, die für die geschickte Gruppenzuordnung erforderlich ist. Die Leistung der Klinikleitung besteht demgegenüber darin, die Kosten für den Krankenhausbetrieb auf das absolute Minimum zu drücken, um die „Effizienz“ des Wirtschaftsbetriebs Krankenhaus herzustellen und oder zu steigern.
Das führt zu den Arbeitsbedingungen, gegen die Mediziner nun aufbegehren: Assistenzärzte werden schlecht (in Fachbereichen, in denen Ausbildungsplätze knapp sind, auch gar nicht) bezahlt, Weihnachts- und Urlaubsgeld werden gekürzt bzw. gestrichen, dafür die Wochenarbeitszeit erhöht. Bereitschaftszeit gilt vielfach weiterhin nicht als Arbeitszeit, was zu den berühmten, teilweise unvergüteten 30-Stunden-Diensten führt. Die Umsetzung des EuGH-Urteils, das dies verbietet, erfolgt, wenn sie erfolgt, „stellen- und kostenneutral“, d.h. mit einem Schichtplan, der dafür sorgt, dass die Ärzte zwar kürzer, aber häufiger im Krankenhaus zu erscheinen haben und die bisherige Bezahlung für Bereitschaftsdienste verlieren, also deutlich weniger verdienen.
An die schwarzrotgoldene Gewerkschaftsregel, dass der Besitz eines Arbeitsplatzes jeden Abstrich am Einkommen und jede Verlängerung der Arbeitszeit rechtfertigt, halten sich die Initiatoren des Ärzteprotests nicht. Mit dem Vorwurf, dass es ver.di bei der Ablösung des BAT (Bundesangestelltentarif) durch den TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) „leider nicht um dringend nötige Einkommenszuwächse der Beschäftigten“ gegangen sei, sondern um einen „aufkommensneutralen Systemwechsel“ (mb September), der zu massiven Einkommenseinbußen führe, kritisiert der Marburger Bund genau das, worauf ver.di bei ihren Tarifverhandlungen höchsten Wert legt: Deren primäre Zielsetzung ist die „Stärkung der Effektivität und Effizienz des öffentlichen Dienstes“ und „stolz“ ist sie darauf „den öffentlichen Dienst fit für die Zukunft gemacht zu haben“(ver.di-Chef Frank Bsirske).
Wenn es darum geht, dann ist es ein „Erfolg“ gewerkschaftlicher Tätigkeit, dass „durch die neue Tarifstruktur keiner etwas verliert, aber viele, vor allem jüngere Beschäftigte, materiell dazu gewinnen werden.“ (schon wieder Bsirske) Dass die Jüngeren, sobald sie älter werden, dafür erheblich weniger kriegen werden als bisher, weil altersabhängige Gehaltssteigerungen ebenso wegfallen wie „familienstands- und kinderzahlbezogene Vergütungskomponenten“, braucht man bei der Erfolgsmeldung ja nicht unbedingt dazuzusagen. Und überhaupt: „Grundsätzlich entspreche die Besserstellung der Jungen und die Schlechterstellung der Älteren durch den Wegfall der Lebensaltersstufen der Systematik des neuen Tarifrechts, und sei daher `durchaus beabsichtigt´“ zitiert die FAZ einen ver.di Sprecher (FAZ 22.September) Die Ärztevertreter sehen das in erfreulicher Deutlichkeit anders. Sie verweigern die Unterzeichnung des ausgehandelten Vertrags und entziehen der Gewerkschaft ver.di die Verhandlungsvollmacht. Von den Bundesländern fordern sie eine 30 %ige Lohnerhöhung für die Ärzte der Universitätskliniken. Soviel halten sie für erforderlich, um den Wegfall der Vergütung für die nicht mehr in alter Form geleisteten Bereitschaftsdienste und sonstige Honorarkürzungen auszugleichen. Und um die Kommunen, die sich auf den Tarifabschluss mit ver.di berufen, zu Neuverhandlungen zu zwingen, ruft der Marburger Bund zum Streik auf – und kriegt ihn erst mal gerichtlich untersagt.
Das hierzulande geltende Streikrecht bedeutet nämlich, dass Streik während der Geltungsdauer eines Tarifvertrags, im Arbeitsalltag also, verboten ist. In diesem Fall wird die Friedenspflicht für die arbeitnehmenden Ärzte aus einem BAT abgeleitet, den die kommunalen Arbeitgeber selbst den Ärzten gegenüber nicht mehr zur Anwendung bringen, der aber formalrechtlich nicht gekündigt ist. Ein rechtsförmlich tarifvertragsloser Zustand ist aber die ausnahmsweise Bedingung, unter der die Staatsgewalt Arbeitskampfmaßnahmen gestattet. Und ohne Arbeitskampf lassen sich die Interessen von Lohn- und Gehaltsempfängern in einem System, in dem sogar für Krankenhäuser gilt, dass das Einkommen der dort Beschäftigten ein Abzug von der ökonomischen Effizienz ist, nicht geltend machen. Dem müssen sich sogar die „Halbgötter in Weiß“ stellen und durch Kündigung des BAT diesen vertragslosen Zustand herbeiführen.
Die öffentlichen Arbeitgeber nämlich bezeichnen zweistellige Gehaltsforderungen unisono als „maßlos“, „nicht finanzierbar“ und „ohne Realitätssinn“. „Realität“ – gemeint ist damit „nicht kritisierbar“ – ist vielmehr der unbedingte Wille des Staats, für seine Angestellten in allen seinen Unterabteilungen weniger und nicht mehr auszugeben. In ihren Medienauftritten führen sie die jämmerliche Bezahlung von Friedhofsgärtnern, Busfahrern und Krankenschwestern als beispielgebend an, und verlassen sich darauf, dass das von realitätstüchtigen Zeitgenossen richtig verstanden wird: nicht als Hinweis darauf, dass diese armen Figuren eine noch viel saftigere Lohnerhöhung bräuchten, sondern als „Beweis“ dafür, wie „unverantwortlich“ die Forderungen der Ärzte sind. Und auch die gesundheitspolitischen Sparbeschlüsse dürfen nicht als Gegenstand der Kritik betrachtet werden, sondern als verbindliche Notwendigkeit. Unverfroren wird damit gedroht, die Gehaltssteigerungen für Ärzte beim Pflegepersonal wieder abziehen zu „müssen“. Das Klinikpersonal soll damit nicht gegen die Lohngestaltung der „Wirtschaftsunternehmen Krankenhaus“ aufgebracht werden, auch nicht gegen die staatlichen Vorgaben für diese „Wirtschaftsunternehmen“, sondern gegen die Tarifforderungen der Ärzte. Zumindest bei der gewerkschaftlichen Vertretung dieses Personals braucht man sich bei der Erzeugung solcher Realitätstüchtigkeit keine Mühe zu geben: „`Die Forderung des Marburger Bundes nach 30 Prozent mehr Lohn für Ärzte passt nicht in eine Zeit, in der von anderen Krankenhaus-Beschäftigten Verzicht gefordert wird´ so ver.di-Verhandlunggsführerin Christa Hecht.“ (Berliner Zeitung 5. August)
Derartigen Anwürfen entgegnet der Marburger Bund:
„Der ver.di-Vorsitzende Bsirske hat laut einer Meldung der WAZ vom 14.09. dem Marburger Bund vorgeworfen, überzogene Tarifforderungen zu stellen. Man könne die Sanierung von Krankenhäusern nicht nur Krankenschwestern und anderem nichtärztlichen Personal überlassen. …Recht hat er, wenn er meint, dass es nicht Aufgabe des Personals ist, marode Krankenhäuser zu sanieren. Das ist Aufgabe der für ihre Finanzierung Verantwortlichen. Der Marburger Bund wird sich hüten, den anderen Beschäftigten in den Krankenhäusern den TvöD zu empfehlen, den er selbst ablehnt … Wenn ihnen die Sanierung der Krankenhäuser überlassen wird, sind dafür auch die Gewerkschaften verantwortlich, deren Mitglieder sie sind, und nicht der Marburger Bund.“ (mb)
Und wo er Recht hat, hat er Recht.