Auf dem rechten Auge blind?

Die systemimmanenten Probleme des Rechtsstaats bei der Wahrnehmung und Bekämpfung des rechtsextremistischen Patriotismus

10 Jahre lang zieht eine rechtsradikale Terrorgruppe durch Deutschland und bringt Menschen vorwiegend türkischer Herkunft um. Die zuständigen Behörden verbuchen das unter „Milieu“-Taten und können für Rechtsterrorismus keine Anhaltspunkte finden bzw. sie tun entsprechende Hinweise als unbedeutend ab. Jetzt kommt auf einmal auf: Es war das „Thüringer Mörder-Trio“, die Behörden lagen völlig daneben.

Sofort gehen alle wirklichen und ideellen Verantwortungsträger Deutschlands in die Offensive. Die Kanzlerin ruft von oben herab eine „Schande für Deutschland“aus. Große Aufmerksamkeit gilt jetzt den Opfern: Es sei ihnen Unrecht getan worden und man entschuldigt sich in aller Form bei ihnen. Sie werden vorgezeigt als Beweisstücke dafür, wie sehr sich die Verantwortlichen jetzt angesichts des unentdeckten „braunen Terrors“ in Grund und Boden schämen. Aber wofür schämen sie sich? Sie schämen sich für ein „unfassbares Versagen“ der Sicherheitsbehörden, das es da gegeben haben soll. Die wirklichen wie ideellen Verantwortungsträger warten nur darauf, sich an der konstruktiven Bewältigung der Affäre zu bewähren. Das tun sie natürlich, indem sie die Schuldigendingfest machen – und damit wird die Empörung gleich in die richtige Ecke geschoben. So legen sie fest, welcherSchadensfall eingetreten ist und sie reservieren sich zugleich die Alleinzuständigkeit für seine Reparatur. Die Selbstanklage ist keinesfalls zu verwechseln mit dem Eingeständnis, dass der staatliche Rechtsnachfolger des Dritten Reiches den „braunen Terror“ nicht so richtig bekämpfen konnte oder wollte. Gegen diesen verwahrt sich der deutsche Staat mit seiner groß angelegten Entschuldigungskampagne: Heute und eigentlich schon immer seien „wir“ Deutsche änder- und besonders Türkenfreunde, die mit ihrem Staat für die kompromisslose und eigentlich auch erfolgreiche Ausgrenzung und Bekämpfung des Rechtsradikalismus einstünden. So ungefähr lautet die Botschaft, die jedem Einwand die Luft rauslässt und den unschlagbar guten Ruf der Nation unterstreicht.

So ein Dementi hat nur der nötig, der um die wirkliche Stimmung weiß – und daran kräftig mitgewirkt hat. Die Debatte um einen Sarrazin, der angesichts türkisch-arabischer Gemüsehändler gleich die nationale Bedrohungslage „Deutschland schafft sich ab“ erfand, ist ja noch nicht so lange her. Natürlich haben sich verantwortliche Politiker von ihm abgegrenzt und seine Ansichten als „übertrieben und „schädlich“ bezeichnet. Doch andererseits wurde ihm umso entschiedener Recht gegeben: dass es doch erhebliche „Integrationsdefizite“ gebe, dass „Parallelgesellschaften“ entgegengewirkt werden müsse, dass „Multikulti“ tot sei, dass überhaupt und zusammenfassend diese Ausländer weiterhin ein „Problem“ seien. So teilen deutsche Politiker ihrem Volk mit, dass es auf dessen „nationale Identität“ schwer ankomme und dass der Wunsch danach von einer patriotischen Gesinnung zeuge, die staatsbürgerlich-demokratisch schwer in Ordnung geht. Von wegen, Deutschland steht für „Verschiedenheit und Vielfalt“, wie es der Bundespräsident betont hat. Nur weil die deutsche Politik selbst an vorderster Front die nationale Gesinnung ihrer Bürger derart geschärft hat, überkommt die Verantwortungsträger für Deutschland schlagartig das Bedürfnis klarzustellen, dass das, was deutsche Ausländerhasser da getan haben, gar nicht passt „Deutschland der Anständigen“: Verstünde sich das aber wirklich so von selbst, wie sie behaupten, dann brauchte es das ganze Dementi nicht.

Jetzt, angesichts des offensichtlichen Übergangs zum organisierten Verbrechen in der rechtsradikalen „Szene“, stellt sich für den Staat schon die Frage, ob er an seinem Umgang mit dem Rechtsextremismus nicht einiges ändern muss. Die vielen jetzt angeprangerten „Pannen und Versäumnisse“ sind ja auch ein Ergebnis dessen, dass der Rechtsextremismus von den zuständigen Behörden nicht als besondere Gefahr eingestuft worden war. Auf einmal sind selbst viele Verantwortungsträger öffentlich „beunruhigt“ über den Zustand der Sicherheitsorgane. Die haben schließlich über ein Jahrzehnt lang einen „nationalsozialistischen Untergrund“ nicht einmal als solchen erkannt, sondern seinen Terrorismus unter der Rubrik „türkische Mafia“ eingeordnet. Und es sind nicht mehr nur linke Kritiker, die sich besorgt fragen, ob die deutschen Sicherheitsbehörden nicht „auf dem rechten Auge blind“ . „Blind“ in der Hinsicht, dass die Sicherheitsbehörden in solchen Gewalttaten von Faschisten gar keinen Angriff auf den Staat selbst, also eine verfassungswidrige Bestrebung, gesehen haben. Das ist dann schon mehr als die Entschuldigungs-und-Schäm-Kampagne: Wenn die unumschränkte Geltung des staatlichen Gewaltmonopols in Frage steht, dann ist das „Niederlage der deutschen Sicherheitsbehörden“, so der
äsident Fromm. Und der Innenminister entdeckt im „Rechtsterrorismus ein neues Phänomen.

Das stimmt freilich nicht. Vielmehr hatte der Staat rechtsradikale Taten ganz anders auf sichbezogen als linksextremistische oder islamistische Verbrechen. Die hießen so, weil sie unter „Terrorismus“ eingeordnet worden waren – und der Rechtsradikalismus eben nicht. Repräsentanten von Wirtschaft und Politik wie Siegfried Buback oder Hans-Martin Schleyer sind aus dieser Sichtweise definitiv andere Opfer als ein toter schwarzer Asylbewerber, und ein geplanter Bombenanschlag von Islamisten wird anders gewichtet als eine groß angelegte Schlägerei gegen Ausländer, selbst wenn dabei Menschen zu Tode kommen. Es kommt eben darauf an, wie der Staat sichals betroffen ansieht, welches Gewichter den Verbrechen beilegt, und daraus resultieren dann auch unterschiedliche Vorgehensweisen. Wer ermittelt? Mit welchem Fahndungsaufwand? Wer rückt alles in den Täter- und Sympathisantenkreis? Welche Mittel stellt der Staat zur Bekämpfung des „Umfelds“ Verfügung? Usw.

Angesichts der eindrucksvollen Serie rechtsradikal motivierter Gewalttaten ordnet der Innenminister jetzt auch diese Täter unter ‚Terrorismus‘ ein. Aus dieser Neubewertung ergibt sich ein neues Anforderungsprofil für die Staatsschutzbehörden: Sie müssen auf der Höhe der neu definierten Feindlage sein und eine wirksame Bekämpfung zustande bringen. Nur weil dieser Maßstab jetztgilt, kann man rückwärts mit der so bequemen und verharmlosenden Diagnose des „Versagens“ auftrumpfen. Nach vorne geblickt ist die Mordserie der , die Ausweitung der Befugnisse und Mittel staatlicher Aufsichtsbehörden als unabweisbar zu begründen. So kann eine kreative Diskussion über die allfällige Einrichtung der bislang umstrittenen Vorratsdatenspeicherung, über eine Verbunddatei gegen Rechts, wie es sie für Linke und Islamisten schon gibt, über eine effektivere Kooperation der Verfassungsschutzbehörden, über die Einbeziehung des MAD usw. nicht ausbleiben.

Dann kursiert allerdings auch ein interessanter Verdacht: „Konnte oder wollte der Verfassungsschutz nichts sehen?“, lautet die Schlüsselfrage. Haben die Beamten nicht nur Dateien „zu früh gelöscht“, sondern sie überhaupt nur deswegen gelöscht, weil sie ihren Auftrag nicht begriffen haben? Herrscht bei dieser Behörde überhaupt das richtige Verständnis für ihr Schutzgut, die Verfassung? – Insbesondere angesichts der „großen Nähe“verbeamteter Staatsschützer zu den Rechtsradikalen. Die obersten Staatsschützer bis hinauf zum Innenminister müssen sich eingestehen, dass viele ihrer V-Männer im rechtsradikalen Sumpf offenbar deutlich unzuverlässiger arbeiten als gegen einschlägige Staatsfeinde aus dem linken oder islamistischen Lager – kein Wunder, wenn sich private Gesinnung der Schnüffler und der politische Standpunkt des Kontrollierten überschneiden. Gestört diese nicht nur in Thüringen anzufindende Kumpanei in den letzten Jahren niemanden groß, für das Kontrollinteresse und die dafür nötigen Informationen hat sie ja ausreichend funktioniert. Erst jetzt gilt ja, dass es beim Rechtsterror einen Staatsfeind zu bekämpfengilt. Deshalb wird es im Nachhineinals kontraproduktiv eingeschätzt, dass mit dem vielen Geld, mit dem man von den V-Männern Informationen eingekauft hat, auch die Objekte der Observation tatkräftig gefördertwurden.

Dann gibt es noch das umfängliche Feld der rechtsextremen Gesinnungsfreunde. Da handelt es sich offensichtlich nicht bloß um die Anhängerschaft einer immer noch wählbaren Partei, der NPD, die ganz legal Steuergelder als Wahlkampfunterstützung bezieht. Gegen diese Partei wird ein neuer Verbotsantrag vorbereitet. Aber zum Wählerpotenzial der Rechten gehören eben nicht nur enttäuschte CDU-Wähler, die im Falle eines NPD-Verbots von selbst wieder im Hafen der konservativen Volkspartei einlaufen würden. Einigermaßen bestürzt nehmen die staatlichen Stellen davon Notiz, dass in den zahllosen rechtsradikalen Eltern‑, Schul- oder Gemeindeinitiativen, Heimatschutzgruppen usw. nicht wenige unterwegs sind, die sich sehr gründlich der Demokratie entfremdet haben. Sie bilden ein rechtes Sympathisantenumfeld, das ziemlich weit „in die Mitte unserer Gesellschaft“ reicht“ und, was ganz spezielle Besorgnis erregt, „insbesondere für junge Menschen große Anziehungskraft“ entfaltet. Im Osten der Republik sollen es örtlich bis zu 40 % der Jugendlichen sein, die weder mit den Werten der demokratischen Leitkultur noch mit den Parteien, die sie im Namen haben, etwas anfangen können – „Scheißdemokratie!“ heißt umgekehrt der Reim, den sie sich auf ihre Lebenslage gemacht haben. In Sachen politischer Loyalität droht dem Staat gleich ein Teil seiner jungen Generation zu entgleiten, und unter ihnen gibt es etliche, die zur Tat schreiten, die ihre private Gewalt gegen das Recht des Gewaltmonopolisten stellen: Dagegen wollen gute Demokraten einschreiten, wobei ihnen an Argumenten gegen die rechte Vaterlandsliebe nicht eben viel einfällt. Stattdessen wollen sie durch Einsatz rechtsstaatlicher Machtmittel für eine erfolgreiche Repatriierung ihrer verlorenen Jugend sorgen – und leisten mit einer Effektivierung ihres Verfassungsschutzes und vermehrter Polizeigewalt die nötige Überzeugungsarbeit.

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