„Soziale Selektion ist ungerecht“ – oder: mit gleichen Chancen zu ungleichem Bildungserfolg
Das Deutsche Studentenwerk (DSW) hat mit seiner 18. Sozialerhebung die aktuelle „wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in Deutschland“ statistisch erfasst und folgendes zusammenfassende Ergebnis veröffentlicht:
Im deutschen Bildungssystem entscheidet die soziale Herkunft ganz maßgeblich über den Bildungsweg. Ob ein Kind ein Hochschulstudium aufnimmt, ist nicht allein eine Frage der individuellen Begabung. Es ist zuallererst eine Frage des Bildungsstatus der Eltern. Ganz entscheidend ist der Hochschulabschluss der Eltern. … Die Bildungsbiographie besteht aus einer Mehrfachselektion, in deren Ergebnis die Chancen der Kinder von Akademikern und der von Nicht-Akademikern zunehmend auseinander driften: Von 100 Akademikerkindern schaffen 83 den Hochschulzugang, von 100 Kindern aus Familien ohne akademische Tradition sind es nur 23.“ (Prof. Dr. R. Dobischat, Präsident des DSW in der Pressekonferenz vom 19. Juni)
Das deutsche Bildungssystem sorgt für Selektion, das weiß jeder, der es durchlaufen hat, aus eigener Erfahrung, und das gilt im Grundsatz als selbstverständlich. Dass nicht jedem alles beizubringen ist und „höhere“ Bildung der Mehrzahl der Bildungsabsolventen nicht verabreicht wird, das wird in dieser „Wissensgesellschaft“ als sachliche Notwendigkeit behandelt, die schon ein Blick auf die berufliche Hierarchie begründet: schließlich, so weiß man hierzulande, kann nicht jeder Architekt werden, es muss auch Maurer geben. Und für die, auch das lehrt die Arbeitswelt, ist „zu viel“ Bildung nur überflüssig.
Für Kinder, deren Eltern über gehobene Bildung und Einkommen verfügen, ist es leichter die schulische Auslese erfolgreich zu absolvieren, weil ihnen ihre Eltern häusliche Nachhilfe erteilen und Privatunterricht oder Internatsaufenthalt finanzieren können. In einer Gesellschaft, in der für Geld alles und ohne nichts zu haben ist, liegt das auf der Hand.
Die schulische Selektion soll allerdings mehr sein als die Art und Weise, wie die Demokratie Zugangsberechtigungen zu den unterschiedlichen Berufsgruppen und den damit verbundenen sozialen Positionen und Einkünften erteilt oder vorenthält. Ihr Resultat soll, so das zugehörige pädagogische Ideal, den individuellen Fähigkeiten der Schüler entsprechen, die, so weiß dieses Ideal ohne es weiter zu begründen, von Natur aus sachlich und quantitativ unterschiedlich sind. Diese so definierten Unterschiede will es nicht zum Anlass nehmen für ebenfalls unterschiedliche fachpädagogische Bemühungen, um dennoch allen alles beizubringen, sie sollen vielmehr die menschengerechte Grundlage für korrekte Auslese im Bildungswesen sein. Da nun, das hat das DSW statistisch erhoben, liegt in Deutschland etwas im Argen: über Erfolg in Schule und Hochschule entscheidet „maßgeblich“ die „soziale Herkunft„. Das hält das DSW für einen „Skandal“. Der besteht nicht darin, dass das Bildungssystem selektiv ist, also viele seiner Absolventen stufenweise von weiterer Wissensvermittlung ausschließt. Und er besteht auch und schon gar nicht darin, dass mit diesem Ausschluss die Mehrzahl derer, die ihm frühzeitig zum Opfer fallen, lebenslang auf die Ausübung schlecht entlohnter Tätigkeiten festlegt wird, weil der Zugang zu den in der Regel besser bezahlten Berufen, einen akademischen Abschluss voraussetzt. Als skandalös wird vielmehr gebrandmarkt, dass es bei der Selektion nicht gerecht zugeht, weil in ihr nicht alle wirklich gleiche Chancen haben. Dass Akademikerkinder in der schulischen Konkurrenz um den Hochschulzugang bessere Karten haben, soll nicht sein:
Diese soziale Polarisierung von Bildungschancen ist beschämend für eine Demokratie und steht in krassem Gegensatz zum Verfassungsgebot der Chancengleichheit!“ (Prof. Dobischat im Interview)
Ob die Tatsache, dass Arbeiterkinder zu einem geringeren Prozentsatz das Abitur ablegen als Akademikerkinder, nun wirklich der Verfassung widerspricht, oder ob dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes mit allgemeiner Schulpflicht, einheitlichen Lehr- und Prüfungsplänen, punktuellem Förderunterricht und BAfög Genüge getan ist, darüber mögen im Klagefall Verfassungsjuristen befinden. Der DSW-Präsident misst die deutsche Bildungspolitik an seiner Vorstellung von den ihr zugrunde liegenden Prinzipien und stellt Defizite fest. Dabei teilt und propagiert er einen Grundsatz, der in der Demokratie und der von ihr politisch verwalteten Marktwirtschaft allgemeine Gültigkeit hat. Die Erfüllung konkreter Bedürfnisse – ein auskömmliches Einkommen, eine Tätigkeit, die den eigenen Interessen entspricht, kurz: ein angenehmes Leben – wird da niemandem garantiert. Es steht im Gegenteil fest, dass die Mehrzahl der Bürger das Geld, das sie nicht hat, damit verdienen muss, den Reichtum derer zu vermehren, die über Kapital verfügen, und davon entsprechend schlecht lebt. Wohl aber gilt die Verpflichtung darauf, Eigentum zu nutzen und zu mehren, gleichermaßen für jeden, ob er nun welches besitzt oder nicht. Der ökonomischen Konkurrenz um den Gelderwerb muss sich jeder stellen. Dies als „Chance“ zu bezeichnen, liefert die ideologische Glanzleistung, den politischen und ökonomischen Zwang, seinen Lebensunterhalt so bestreiten zu müssen und nur so bestreiten zu können, als Angebot an die zu formulieren, die ihm unterworfen sind und zugleich auf den Ausnahmecharakter zu verweisen, den der Aufstieg vom Tellerwäscher zum Millionär hat.
Wer nun „Chancengleichheit“ im Bildungswesen fordert, dem geht es nicht darum, dass möglichst viele dieses Bildungswesen mit möglichst viel Wissen verlassen, also ein annähernd gleiches Bildungsresultat erzielen. Ihm geht es darum, dass jeder die gleiche Möglichkeit hat, an der „Mehrfachselektion“ des Bildungssystems teilzunehmen. In diesem Sinne hat der demokratische Staat seinen Bildungsbetrieb chancengleich organisiert. Reichtum soll zwar erblich sein und bleiben, gesellschaftliche Positionen im Grundsatz jedoch nicht. Nicht, dass es die Unterteilung der Landsmannschaft ins handlangende und arbeitende Fußvolk und die es benutzenden und betreuenden Spitzenfunktionäre in der Demokratie nicht gäbe, aber die Sortierung des Nachwuchses auf diese Positionen hat der Staat an sich gezogen und dem Bildungssystem übertragen. Die Schule dürfen nicht nur alle Kinder besuchen, sie müssen alle hin, und sie werden dort alle mit Leistungsanforderungen konfrontiert, an denen ein Teil von ihnen scheitern wird. Das steht von vornherein und ohne Ansehung dessen, ob sie von Haus oder Natur aus Fähigkeiten mitbringen, fest, weil es darauf ankommt. Der Unterricht, der da erteilt wird, sieht dementsprechend aus: jeder Präsentation von Lehrstoff folgt nach kurzer, für viele Schüler zu kurzer Zeit ein Leistungstest, der Wissensunterschiede feststellt, nicht um sie danach beseitigen zu können, sondern um sie zu bewerten. Die Bewertungen werden addiert und zu Zeugnissen zusammengefasst, die über Berechtigung zu oder Ausschluss von weitererführender Bildung entscheiden.
Wer in dieser permanenten schulischen Auslese zu welchem Abschluss gelangt, ist dem staatlichen Träger des Bildungswesens gleichgültig. Er unterzieht jeden, unabhängig von Herkunft, Rasse, Religion oder Zahlungskräftigkeit der Eltern, dem schulischen Leistungsvergleich und macht die Bewährung in dieser Konkurrenz zum einzigen Kriterium für die Verteilung der jugendlichen Karriereanwärter in der beruflichen Hierarchie. Dies nicht in ausreichendem Umfang zu tun, also nicht nur die Selektivität der Schule, sondern auch vor oder neben dem Schulbesuch zustande kommende Selektionsbedingungen wirksam werden zu lassen, das ist der Vorwurf, den das DSW erhebt, wenn es Chancengleichheit vermisst.
Ein Ausgleich unterschiedlicher Ausgangsbedingungen bzw. nachteiliger familialer Voraussetzungen im Sinne einer Chancengerechtigkeit und individuellen Förderung findet an den Schulen – als den zentralen Bildungsinstitutionen – kaum statt.“ (18. Sozialerhebung des DSW S.: 64)
Dass es hierzulande eine breite Schicht armer und ungebildeter Menschen gibt, ist nicht Gegenstand der Empörung; dass die ihren Kindern in der schulischen Leistungskonkurrenz intellektuell keine Unterstützung und finanziell nicht die nötigen Mittel bieten können, wird als vielleicht bedauerlich, aber doch selbstverständlich hingenommen. Dass die Schule zu wenig „Ausgleich“ dafür schafft, das wird bemängelt. Wie der aussehen soll und welche „individuelle Förderung“ ausreichend wäre, um den Zwang zur Teilnahme an der schulischen Selektion als „Chance“ begreifen zu können, den Erfolg in ihr für möglich zu halten und damit das Scheitern an den Leistungsanforderungen mit mangelnden Fähigkeiten der Aussortierten zu begründen, das lässt der Bericht offen. Warum ein „Ausgleich“ nötig und wann er erreicht ist, dafür liefert das politische Bedürfnis nach hinreichendem nationalen Humankapital Argumentationshilfe für den DSW-Präsidenten:
Deutschland braucht mehr Akademikerinnen und Akademiker, Deutschland braucht mehr Hochqualifizierte im Interesse seiner Wirtschafts- und Innovationsfähigkeit. Die Bundesregierung will, dass 40% eines Jahrgangs studieren, und alle sprechen von der zukünftigen Wissensgesellschaft. Unsere 18. Sozialerhebung zeigt aber: Die Rekrutierungspotenziale aus den hochschulnahen Bildungsmilieus sind so gut wie ausgeschöpft. Die zusätzlichen Studierenden, die Deutschland so dringend braucht, müssen aus den hochschulfernen und einkommensschwächeren Schichten mobilisiert werden.“
So viel zur „individuellen Begabung“, der der Bildungserfolg zuzuschreiben ist, wenn es bei der Selektion nur chancengleich zugeht. Wie viele Zugangsberechtigte zur Hochschule und wie viele Hochschulabsolventen das Bildungswesen abwerfen soll, das ergibt sich eben nicht aus der Begutachtung irgendwelcher ominöser intellektueller Kapazitäten der aktuellen Schülergeneration. Wie sollte das auch gehen! Das leitet sich ab aus dem Bedarf, den Wirtschaft und Politik formulieren, und ergeht als organisatorischer Auftrag an die Bildungspolitik. Sie hat den nationalen Bildungsinstituten die bedarfsgerechte Anzahl von Absolventen mit passender Wissensausstattung zu entlocken. Damit ist ausgesprochen, dass die Wissensunterschiede bei den Schülern ihren Grund nicht in individuellen Unterschieden haben, die der Schule vorausgesetzt sind, sondern von der Schule zweckmäßig hergestellt werden. Wenn Deutschland 40% Studenten „braucht“, dann hat die Schule den Auftrag, 40% eines Jahrgangs zum Abitur zu führen, und ausgestattet mit den nötigen Lehrplänen und Mitteln tut sie das auch.
Als Präsident einer Organisation, die u. .a. die wirtschaftlichen Belange der Studenten nicht nur statistisch erforscht, sondern auch verwaltet, fällt dem DSW noch ein und auf, dass das Erlangen der Hochschulreife das eine ist, die Finanzierung eines Studiums das andere. Abitur hin, Bildungsstand der Eltern her, ein Studium muss man sich leisten können, und für die so zahlreich vorhandenen Einkommensschwachen ist es nicht möglich, so etwas zu finanzieren. Sie schicken ihre Kinder gar nicht erst auf die Uni und wenn doch, dann ohne Geld, so dass die wegen der Notwendigkeit des nebenher Verdienens viel zu lange studieren oder ganz abbrechen. Das ist schlecht für sie, könnte einem Staat aber egal sein. Es ist aber auch, so bemerkt das DWS, schlecht für die angestrebten 40 Prozent und rausgeschmissenes Geld, wo die Wissensvermittlung doch so viel kostet und Wissen deshalb möglichst kosteneffektiv zu verabreichen ist. Dieser Kosteneffektivität wegen, kommt die Bildungspolitik auf so studentenfreundliche Ideen wie Studiengebühren und BAfög-Kürzungen und letzteres sei, so wiederum das DSW, der Deckung des nationalen Akademikerbedarfs gar nicht förderlich, zumal sich da mit wenig Geld viel ausrichten ließe:
Um mehr Studierende aus hochschulfernen und einkommensschwächeren Schichten für ein Studium zu begeistern, brauchen wir ein starkes BAföG. Ich sage als Präsident des Deutschen Studentenwerks: Eine gesicherte, verlässliche und ausreichende staatliche Studienfinanzierung ist der beste Weg, um ein Hochschulstudium für alle attraktiv zu machen. Umso wichtiger ist es, dass das BAföG nun endlich erhöht wird. Es ist seit 2001 nicht mehr an die Preis- und Einkommensentwicklung angepasst worden. Wir fordern eine Anhebung der Freibeträge um 8,7% und der Bedarfssätze um 10,3%.“ (Prof. Dr. R. Dobischat, Präsident des DSW in der Pressekonferenz vom 19. Juni)
Maximal 60 € mehr Bafög als „ausreichende Studienfinanzierung“ zu bezeichnen, ist zwar einigermaßen kühn, aber „ausreichend“ ist ja in Hartz-IV Zeiten, zumindest was den Lebensunterhalt anbelangt, ein nach unten recht dehnbarer Begriff geworden. Bei armen Leuten lässt sich da auch mit wenig Geld einiges erreichen, schließlich sind die es gewöhnt, den Gürtel eng zu schnallen. Und weil der Bildungsweg der einzige Weg ist, der mit einiger Aussicht auf Erfolg aus der einkommensschwachen Schicht herausführt, oder- umgekehrt – ohne Hochschulabschluss eine Karriere als Geringverdiener winkt, ist ein Studium gerade für die Sprösslinge der Armen auch mit der allermiesesten Studienfinanzierung „attraktiv“. Dass die dann mit Hochschulabschluss ein brauchbares Einkommen erzielen, garantiert ihnen allerdings keiner, vor allem dann nicht, wenn Hochschulabsolventen in größerer Anzahl die Unis verlassen. Aber die deutsche Wirtschaft kann dann auf ein wohlgefülltes Reservoir an Hochqualifizierten zugreifen und braucht wegen der Konkurrenz unter ihnen noch nicht mal mehr viel für sie zu bezahlen. Das ist unschön für die akademischen Jobanwärter, aber gut für die wirtschaftliche Schlagkraft der Nation. Und so soll es ja auch sein.