Die Degradierung des Gemeinwohls
zum Handelshemmnis
Das Freihandelsabkommen TTIP1, über dessen Inhalt Europa und die USA gerade verhandeln, soll den zwischenstaatlichen Geschäftsverkehr von nationalen Vorschriften und Regelungen befreien, die beide Seiten bisher für nötig erachtet haben, die sie jetzt aber sehr prinzipiell als Hindernisse geschäftlichen Wachstums ins Auge fassen. Ausgehend von und im Vertrauen auf die Schlagkraft ihrer weltweit agierenden Unternehmen sehen die Verhandlungspartner in den staatlichen Vorgaben nun eine „Wettbewerbsverzerrung“, die auswärtige Konkurrenten unzulässig benachteiligt, und in der Entfesselung der Konkurrenz ein Mittel für ihren wirtschaftlichen Erfolg. Auf dem heimischen Markt, so die beiderseitige Absicht, soll dies das Wachstum der eigenen Konzerne nicht beeinträchtigen, sondern befördern, und transatlantisch soll es die Eroberung dortiger Märkte erleichtern. Das fertige Abkommen wird, so der Tenor der deutschen Regierung, dem wechselseitigen Geschäftsverkehr zwischen den beiden weltwirtschaftlichen Großmächten einen qualitativen Schub verleihen, von dem am Ende beide Seiten nur profitieren können. Die Kanzlerin verkündet jedenfalls, dass es für Deutschland grundsätzlich unverzichtbar sei „den Handel mit den USA zu fördern und ihn nicht Wettbewerbern aus anderen Weltregionen zu überlassen. An Ertrag wird es nicht mangeln.“ 2 Weil es sowohl den europäischen Staaten als auch den USA dabei auf maßgebliche Fortschritte bei der Mehrung ihres nationalen Reichtums ankommt, streiten sie ausgiebig darüber, wie die künftig für beide Seiten gültigen Erlaubnisse und Bedingungen des Geschäfts aussehen sollen, auf dessen Ertrag sie aus sind.
Dagegen melden sich die TTIP-Kritiker der verschiedenen Initiativen und Vereine aus der Position der Betroffenen, mit der Frage: „Was bedeutet der Vertrag für uns?“ 3. Sie beschwören – nicht minder grundsätzlich – die „Gefahren“ für die Bürger im Land, und beklagen, dass TTIP mit der Streichung von Handelsschranken, allen voran der sogenannten „nichttarifären Handelshemmnisse“, einen generellen Angriff auf alle Lebensbedingungen darstelle. Kritisiert werden Eingriffe in Verbraucher- und Tierschutz, Kennzeichnungspflichten, Medikamentenzulassung, Datenschutz, Buchpreisbindung, öffentliche Ausschreibungsverfahren, Wasserversorgung und andere öffentliche Dienstleistungen, in das Arbeitsrecht und überhaupt in die nationale Rechtshoheit, weil TTIP privaten Firmen erlaubt, gegen Beschränkungen ihrer geschäftlichen Aktivitäten durch den ansässigen Staat vor einem eigenen Schiedsgericht zu klagen. „Als Handelshemmnis können die Vertragspartner alles definieren.“ (campact) Mit Kampagnen wie „Ich bin ein Handelshemmnis!“ 4 geben sie ihrer Verbitterung darüber Ausdruck, dass die Politik mit TTIP die Belange der Bevölkerung der Förderung des Geschäfts opfere, weil sie lauter Schranken beseitige, die dem Schutz von elementaren Bürgerinteressen dienten. Das sollte, das dürfte nicht sein!
Wovon die TTIP-Kritik ausgeht
Wer den Wegfall von Schranken für den Geschäftsverkehr zwischen Staaten für prinzipiell schädlich erachtet, geht davon aus, dass dieser Wegfall Interessen entfesselt, die schädliche Wirkungen für alle Lebensbereiche haben. Tatsächlich argumentiert die TTIP-Kritik mit der Gewissheit, dass die Produktion ebenso wie der Vertrieb von Waren einem anderen Erfolgsmaßstab folgt als dem Bedarf der Verbraucher nach ordentlichen und umweltgerechten Gebrauchsgegenständen: Gleichgültig in welcher Konsumentenrolle, man kriegt es mit Schadstoffen zu tun; mit den Arbeitskräften im In- und Ausland wird rücksichtslos umgesprungen; Flüsse werden verdreckt, die Luft wird verpestet; Gentechnik und andere Produktionsverfahren werden angewandt, deren Auswirkungen auf Mensch und Natur ungeklärt sind… Die Liste der bereits eingetretenen und mit dem Wegfall von Schranken der geschäftlichen Freiheit zusätzlich befürchteten Gefahren ist schier endlos. Mit deren Umfang, mit Warnungen vor der Privatisierung des Geschäfts mit elementaren Lebensmitteln wie etwa Trinkwasser tun die TTIP-Kritiker kund, dass sie von einer systematischen und keinesfalls singulären oder ungewollten Rücksichtslosigkeit gegenüber den Bürgern als Konsumenten und Arbeitenden durch die Geschäfts- und Handelswelt ausgehen. Vom Standpunkt der Unternehmen ist das alles rational: Sie bestücken den Warenmarkt mit Produkten, die der Firma Gewinn einspielen müssen. Alles andere ist diesem Hauptzweck untergeordnet, wird als Kosten kalkuliert, die es möglichst niedrig zu halten gilt.
Die Kritiker glauben selbst auch keinen Moment lang daran, „die Konzerne“ mit ihren „Gewinninteressen“, die als treibender Motor der Schädigungen erkannt werden, könnten aus freien Stücken auf ihre Geschäftspraktiken verzichten. Sie gehen ganz selbstverständlich davon aus, dass man sie dazu nötigen muss. Ihren Protest adressieren sie ja von vornherein nicht an die lieben Unternehmer, die nach allgemeiner Übereinkunft für die „Versorgung“ der Gesellschaft mit nützlichem Zeug zuständig sind, sondern an die Staatsgewalt: Die soll dem Gewinninteresse Schranken setzen bzw. die Schranken, die es bereits gibt, aufrechterhalten und erzwingen, dass bei der Verfolgung der Wirtschaftsinteressen eine gewisse – kostenträchtige, also gewinnmindernde – Berücksichtigung der Wirkungen auf Land und Leute einkalkuliert wird.
Mit ihrem Anliegen „TTIP verhindern!“ zielen die Kritiker nicht auf die Beseitigung der Quelle der beklagten Folgen kapitalistischer Geschäftstätigkeit, sondern auf eine staatliche Beschränkung bei der Wahrnehmung der Interessen, die diese Wirkungen zeitigen.
Der Staat: die ewig versagende Ausgleichsmacht
Der Tatsache, dass die Politik den Umgang mit Mensch und Natur unter ihrer Hoheit gesetzlich regelt, Grenzwerte, Zulassungsverfahren, arbeitsrechtliche Regelungen u. a. vorgibt, entnehmen die Kritiker, dass der Staat die richtige Adresse für ihren Antrag ist, dem Walten des Geschäfts Schranken zu setzen. Nicht auffallen will ihnen, dass es die Staatsmacht aber auch ist, die die Unternehmer zuallererst dazu ermächtigt, die Gesellschaft zum Mittel ihrer Bereicherung zu machen. Die staatliche Reglementierung der unternehmerischen Gewinnansprüche setzt schließlich voraus, dass sie prinzipiell, weil rechtlich gesichert, gelten. Die TTIP-Gegner, die wirksames staatliches Eingreifen beantragen, nehmen an der staatlichen Regelungsmacht aber immer nur die einhegende Seite wahr, also die Reaktion auf die ruinösen Folgen der Geschäftsinteressen in der Gesellschaft. Sie sehen den Staat einzig und allein als eine Schutzmacht im Interesse der Betroffenen.
Die Kritiker nehmen somit beides, die Geldrechnungen, die sie für ihre lange Liste der Schäden haftbar machen, und das staatliche Wirken, das diese Schäden unterbinden soll, eigentümlich unernst. An der Geschäftswelt monieren sie, dass sich das private Bereicherungsinteresse, gegen das sie grundsätzlich keine Einwände erheben, allzu große Freiheit herausnimmt, was nach ihrem Dafürhalten nach staatlichen Korrekturen verlangt. Die staatliche Hoheit wiederum, die diese Freiheit stiftet, legen sie sich als nützliche Instanz zurecht, die den beschädigten Interessen der Bürgermehrheit Berücksichtigung zu verschaffen und so für einen ‚Ausgleich‘ zwischen privater Geldgier und allgemeinem Wohlergehen zu sorgen hätte.
Damit missverstehen sie gründlich die Gesichtspunkte und Zwecke, denen all die einschlägigen Vorschriften, Eingriffe und Standortmaßnahmen des Staates dienen. Die Beschränkung und Unterstützung privater Interessen, die es tatsächlich gibt, wird schließlich von einer Politik bestimmt, die die Macht der kapitalistischen Wirtschaft will und ins Recht setzt. Sie kennt die ruinösen Wirkungen der Profitmacherei und schreibt den Kapitalisten mit ihren Kostenrechnungen deswegen Rücksichtnahmen vor, die sie für den Fortgang der Konkurrenz auf ihrem Standort für nötig hält – und sie nimmt, weil es ihr auf das wirtschaftliche Wachstum ankommt, bei all ihren Regelungen immer auch Rücksicht auf die Gewinnrechnungen, die ja nicht beschädigt werden, sondern dauerhaft aufgehen sollen. Die Rede vom „Ausgleich“ ist dafür die beschönigende Floskel.
Die Anhänger einer staatlich organisierten Versöhnung der Bedürfnisse der Wirtschaft mit denen der Bürger stoßen beständig darauf, dass die Standards, Auflagen und Regelungen, die der Staat dem Geschäft vorgibt, und alle Maßnahmen, mit denen er seinen nationalen Kapitalstandort bewirtschaftet, den Schutz, den sie hineinlesen und erwarten, gar nicht gewährleisten. Daraus schließen sie aber nicht, dass sie das also auch nicht zum bestimmenden Zweck haben. Sie interpretieren es immer als Versäumnisse und Unterlassungen, die der Politik unterlaufen sind und die sie noch zu beseitigen hat. Unerledigte Zukunftsaufträge kennen sie zuhauf: Pestizideinsatz und Massentierhaltung, Klimagase und Ressourcenverbrauch, Verschlechterung der medizinischen Versorgung durch Privatisierung und zunehmende Verarmung immer größerer Bevölkerungsanteile… Alles, was die Gegner von TTIP an mehr oder weniger skandalösen Zuständen entdeckt haben wollen, legen sie sich als Indiz des Versagens der politischen Macht zurecht. Und wenn derselbe Staat sich jetzt auch noch auf ein umfassendes Freihandels-Regime verpflichtet, verbaut er sich in ihren Augen die Chance, die konstatierten Defizite zu beheben und so seine ‚Fehler‘ auszubügeln.
TTIP – ein großer Schritt in die ganz falsche Richtung:
„Verkauft nicht unsere Zukunft!“
Im Niederreißen von „nichttarifären Handelshemmnissen“ sehen die Kritiker den Verzicht auf Regelungen zum Verbraucher-, Arbeitnehmer-, Umwelt- und sonstigen -schutz, die sie als die eigentliche staatliche Aufgabe sehen. Mit dem Vorwurf der „Deregulierung“ tun sie so, als würde sich der Staat künftig überhaupt aus der Wirtschaft heraushalten. Sie sind damit konfrontiert, dass Amerikas und Europas Staaten in Hunderten von Paragraphen um neue Rechtsregeln für den wechselseitigen Geschäftsverkehr ringen. Und weil sie darin die Abkehr erblicken von dem, was ihnen der gute Sinn staatlicher Regeln zu sein scheint, fassen sie den ganzen Verhandlungsprozess auf als eine einzige Etablierung von Regellosigkeit. In einem Atemzug können sie sagen, dass die Konzerne „den Staat raushalten“ und gleichzeitig, dass sie ihre Interessen „rechtlich verankern“ 5 wollen. Das widerspricht sich aber, denn diese ‚Verankerung‘ ist staatliche Tat, und die Einhaltung rechtlicher Normen Gegenstand staatlicher Beaufsichtigung.
An den bestehenden umwelt- und sozialpolitischen Standards haben die Kritiker zwar bisher wenig Begrüßenswertes gefunden, aber jetzt, in Anbetracht der mit TTIP geplanten Entschränkung der internationalen Konkurrenz, gelten ihnen dieselben Standards als ein „Immerhin“, das sie mit dem Schlachtruf „TTIP verhindern!“ zu verteidigen suchen. Mit TTIP werden nicht gute, sondern schlechte Lebensverhältnisse noch schlechter. Aber angesichts der „Verschärfung“, die TTIP bringt, erscheint ihnen die gegenwärtige Misere als vergleichsweise akzeptabel: Immerhin dürfen Kapitalisten nicht alles, sondern nur das, was nicht verboten ist. Eine grandiose Errungenschaft, denn sie beklagen ja selbst, dass im Rahmen des bisher Erlaubten umfangreiche Schädigung der Leute und Verschmutzung der Umwelt erfolgt.
Bestätigt sehen sich die TTIP-Gegner durch den Blick über den Atlantik. Dort entdecken sie Zustände, die die europäischen Verhältnisse in ein immerhin besseres Licht rücken. Da muss man die Bestimmungen der unterschiedlichen Standortregelungen gar nicht im Einzelnen ernsthaft prüfen (sind z. B. Salmonellenhühner weniger schädlich als Chlorhühnchen?). In den amerikanischen Geschäftssitten sehen sie Unterordnung des Gemeinwohls unter den Profit der Geschäftswelt bereits verwirklicht. Die europäischen Vorschriften zum Schutz der Natur und des Verbrauchers sind ihnen lieber, und zwar nicht, weil sie in ihrem Sinne wirklich wirksam wären sondern weil sie fest daran glauben, dass sich aus unseren Gesetzen ohne US-Einwirkung etwas Besseres und Wirksames machen ließe.
Durch das Transatlantische Freihandelsabkommen mit den USA sehen sie das verhindert, weil ‚amerikanische‘ Geschäftsprinzipien hier Einzug halten. Sie dichten staatlichem Handeln die Bestimmung an, ‚Herausforderungen‘ zu bewältigen, sortieren die wirkliche Praxis der Staaten nach besseren, schlechteren und ganz schlechten Ansätzen und halten TTIP für eine einzige Fehlanzeige hinsichtlich der Zukunftsaufgaben, weil es ganz in die „falsche Richtung“ zielt.
Verzicht auf staatliche „Gestaltungsmacht“ und Ermächtigung
der Falschen
Dass der Staat seine ‚Gestaltungsmacht‘ aufgibt und sich zum Instrument falscher, „rücksichtsloser Bereicherungsinteressen“ macht, wird zum ultimativen Vorwurf: Sehenden Auges gehen die politisch Verantwortlichen einen Weg, der zu ihrer schleichenden Entmachtung führt – und nahtlos geht die Befürwortung des Status quo bei den TTIP-Kritikern in die Sorge um die Souveränität ihres Staats über:
– Sie warnen vor dem schädlichen Einfluss von „Industrielobbyisten“, die an den Verhandlungen über TTIP beteiligt sind und damit ‚einseitig‘ Einfluss nähmen und ihre Interessen direkt in die Verträge diktierten. Bevölkerung und Parlament seien, das entnehmen sie der Geheimhaltung des Verhandlungsstandes, aus den Verhandlungen ausgemischt und damit sei, so weiter, alles ein Komplott zwischen ominösen, jeder demokratischen Aufsicht entzogenen Unterhändlern und nicht minder zwielichtigen Lobbyisten der „Großindustrie“. Angesichts dessen, dass da das europäische Staatenkollektiv und die Weltmacht USA, auf höchster politischer Ebene um die für sie jeweils besseren Bedingungen ihrer Standortkonkurrenz ringen, ist das schon ein bisschen absurd
– Die staatliche Handlungsfreiheit sehen die TTIP-Kritiker durch das vorgesehene Recht der Konzerne bedroht, vor unabhängigen Schiedsgerichten gegen erwartete Gewinneinbußen klagen zu können, die durch staatliche Entscheidungen verursacht werden:
„Eine weitere Zunahme möglicher Verfahren hätte unweigerlich eine ‚disziplinierende‘ Wirkung auf Regierungen: lieber auf Verbesserungen im Verbraucherschutz, im Sozial- oder Umweltbereich etc. verzichten, als sich mit Großkonzernen anzulegen.“ 6
Wie weit die Selbstverpflichtung der Staaten auf rechtlichen Einspruch der Konzerne gegen ihre eigenen Standortvorbehalte reichen soll, darüber streiten die Staaten gerade. Um den Inhalt dieses Streits kümmert sich Attac nicht weiter, um seine „unweigerlichen“ Folgen schon: Die bestehen in der abenteuerlichen Annahme, Europa könnte sich durch seine eigenen Regelungen zur Verabschiedung von allen guten Zwecken erpressen lassen, die europäischer Politik angeblich dem Wesen nach einbeschrieben sind.
– Als besonders bedrohlich gilt den TTIP-Kritikern, dass TTIP – einmal abgeschlossen – auch gilt, also künftig Gesetze vor ihrer Verabschiedung und vor aller parlamentarischen Diskussion auf die Übereinstimmung mit TTIP hin zu prüfen sind. Hinzu kommt, dass einmal Vereinbartes nicht einseitig revidiert werden kann. Genau daran, Verhandlungsergebnisse rechtlich verbindlich festzuschreiben, haben die politischen Veranstalter schließlich ein Interesse, weil sie darauf setzen, ihren Verhandlungspartner dauerhaft auf die für den eigenen Erfolg als günstig eingeschätzten Vereinbarungen zu verpflichten. Dass Staaten um des erwarteten Zugewinns an Reichtum und Macht willen ihre nationale Entscheidungsfreiheit relativieren und im Prinzip keine anderen Bedingungen für ihren Erfolg mehr kennen wollen als die Konkurrenzfähigkeit ihres Kapitals – das erscheint diesen Kritikern als unwiderrufliche durch die Politiker herbeigeführte Selbstentmachtung des Staats. Den haben sie sich ja als Schutzmacht gegen die Geschäftsinteressen zurechtkonstruiert, die er nun gerade freisetzen will. Das können sie endgültig nicht mehr fassen und erklären ihre Fassungslosigkeit zum Begriff der Sache: Die Politik hebt „das transnationale Kapital praktisch auf eine Ebene mit dem Nationalstaat.“ 7
Die drohende Auslieferung an die USA
Politische Selbstaufgabe Deutschlands und Europas entdecken die TTIP-Kritiker noch in einem noch fundamentaleren Sinn: Hinter TTIP steckt die Macht der USA mit multinationalen Konzernen als Speerspitze. Hinter den US-Multis, die da ihre nach amerikanischen Standards hergestellten Produkte in Europa verkaufen dürfen, steht die amerikanische Staatsmacht, das „Mutterland der Deregulierung und Marktliberalisierung“ (Die Linke), die Heimstatt all des Schlechten, das mit den Schlagworten ‚Globalisierung‘, ‚Multis‘ und ‚Neoliberalismus‘ für empörte Gemüter schon so ziemlich auf den Begriff gebracht ist. Die sorgt dafür, dass in Europa Geschäftsprinzipien erlaubt werden, die dem US-Kapital Konkurrenzvorteile sichern.
Nicht wenige von ihnen, die mit Beschwerden über die immer schlechter werdenden Lebensverhältnisse im Land antreten, ergreifen mit einem wenig alternativen Antiamerikanismus Partei für ‚ihr‘ Land und warnen ‚ihre‘ Politiker: Gegen amerikanische Übergriffe haben sie ihre nationale Handlungsfreiheit zu verteidigen anstatt sie Amerika auszuliefern.
1 Die Analyse der Prinzipien und Widersprüche des Abkommens findet sich in GegenStandpunkt 3-14
2 Interview mit Angela Merkel von M. Bauchmüller, N. Fried und S. Kornelius vom 29. Mai 2015, sueddeutsche.de
3 5-Minuten-Info: Handels- und Investitionsabkommen TTIP, www.campact.de. (Im Folgenden im Text ausgewiesen als „campact“)
4 www.ich-bin-ein-handelshemmnis.de
5 So Thilo Bode in einem Interview im Bayerischen Rundfunk über sein Buch: Die Freihandelslüge. Warum TTIP nur den Konzernen nützt – und uns allen schadet. DVA, 2015 (www.br.de)
6 Attac: Freihandelsabkommen EU-USA – Konzerne profitieren, Menschen verlieren!
7 John Hilary: Das Transatlantische Handels- und Investitionsabkommen. Freibrief zur Deregulierung; Angriff auf Arbeitsplätze; Ende der Demokratie. Rosa Luxemburg Stiftung Büro Brüssel. Mai 2014, S. 7, rosalux-europa.info