Bedrohlicher Anschlag auf den Rechtsstaat erfolgreich abgewehrt
Ende Juni schlagen im Zentrum von München zeitweise bis zu 70 Asylbewerber ein Camp auf, treten in Hungerstreik und fordern neben besserer Verpflegung und Unterbringung mehr Bewegungsfreiheit und letztlich ihre Anerkennung als politische Flüchtlinge.
Die Entscheidungsträger der deutschen Behörden weisen parteiübergreifend deren Forderungen als Anmaßung zurück – weil die Asylbewerber ihr Anliegen mit der Androhung vorbringen, sich zu Tode zu hungern. Im hilflosesten aller Appelle, mittels der eigenen Selbstzerstörung die staatlichen Instanzen anzuflehen, entdecken sie einen unverschämten Machtanspruch. Das ist versuchte Nötigung des Staats, und der beugt er sich selbstverständlich keinesfalls:
Hierzulande ist Politik nicht erpressbar. Wir leben in einem Rechtsstaat, wo man sich nicht durch Hungerstreiks eine Vorzugsbehandlung erzwingen kann. Die Asylbewerber müssen den Hungerstreik sofort beenden.“
Wer wen wie behandelt, entscheidet hier in Bayern ganz allein die zuständige Politik und ihr Rechtsstaat, so Sozialministerin Haderthauer. Und das gilt für Asylsuchende schon gleich. Ein Asylsuchender ist nach den humanitären Richtlinien unseres Rechtsstaats schließlich ein Bittsteller, der nichts zu fordern und einzuklagen hat; außer dem Recht, einen Asylantrag zu stellen, haben Flüchtlinge keins. Der Staat hat das Recht, über den Antrag nach den Ausführungsbestimmungen der Asylgesetzgebung zu entscheiden, also nach seinen Kriterien frei zu entscheiden, ob er ihnen überhaupt eine Berechtigung zum Hierbleiben und damit den Status einer normalen Rechtsperson in diesem Land gewähren will; und die Antragsteller haben die Pflicht, sich gefälligst in ihren rechtsstaatlich einwandfrei kodifizierten Status der Rechtlosigkeit zu fügen und auf die Entscheidung der staatlichen Behörden zu warten. Wenn sie in ihrer Not – egal wie ohnmächtig – auf deren Entscheidungen irgendwie Einfluss zu nehmen versuchen, dann vergehen sie sich gegen diesen unerbittlichen Anspruch des Staats – aus politischer Sicht eine ganz und gar ungehörige und unerträgliche Zumutung.
Diese unerbittliche Lektion wiederholt der bayerische Innenminister Herrmann:
Erpressung als Mittel um Asylrecht zu erhalten, sei völlig indiskutabel… Jeder der hierzulande Asyl beantrage, habe das Recht auf ein ordentliches rechtsstaatliches Verfahren. Und das bekommt er auch.“
Was er sonst noch bekommt an Essbarem und Unterkunft bis zum Abschluss des Verfahrens, verdankt sich dem Ermessensspielraum des örtlichen Sozialamts. Und der SPD-Oberbürgermeister der Weltstadt mit Herz drückt dasselbe auf seine Weise aus. Er kann nach eigenem Bekunden zwar die Verzweiflung der Hungerstreikenden gut verstehen, aber die berechtigt sie in keinster Weise, vom Staat etwas einzufordern, was der für sie nicht vorgesehen hat und vorsehen will – also, so Udes Logik, ihnen gar nicht gewähren kann:
Ude erklärt, dass er die Verzweiflung erkenne, aber Drohungen könne der Staat nicht nachgeben. Was augenblicklich gefordert wird, ist im Rechtsstaat nicht erfüllbar.“
Was im Rechtsstaat erfüllbar ist, definiert einzig der Rechtsstaat selbst: Wenn die Bittsteller trotzdem etwas anderes fordern, so sind das unhinnehmbare Drohungen, denen der Staat selbstverständlich nicht nachgeben darf…
Neben ihrem unerträglichen Erpressungsversuch machen sich die hungerstreikenden Asylbewerber noch eines zweiten Vergehens schuldig. Sie rechtfertigen ihre Forderungen in einem offenen Brief auch noch politisch:
Wir sind hier wegen des Krieges (mit den Waffen und den hoch entwickelten Unterdrückungstechnologien, die in Ihren Ländern hergestellt wurden), der unsere Sicherheit in den Gebieten zerstört hat, wo wir geboren wurden. Wir sind hier wegen hunderter Jahre Kolonialisierung, Ausbeutung und fatalen Wirtschaftsboykotts, die die politische und ökonomische Infrastruktur peripherer Länder zerstört haben. Wir sind hier, weil Ihre Regierungen politische und wirtschaftliche Freundschaften mit Diktaturen schließen und somit außerhalb der Grenzen der ‚Ersten Welt‘ die Möglichkeit zum Formieren von zivilem Widerstand in diesen geographischen Bereichen zerstören.
Deswegen sehen wir die Deutsche Regierung (und andere Regierungen der ersten Welt) nicht in der Position, uns um die Gründe für unser Hier-Sein zu fragen oder in ihrem eigenen Rechtssystem darüber zu urteilen. Wir wissen, dass Wohlfahrt und Sicherheit ein Recht für Alle ist, und um unsere frühesten Rechte des Menschen (Recht zu Bleiben, Recht auf Bildung, Recht auf Arbeit, Bewegungsfreiheit, Recht auf freie Wahl des Lebensortes etc.) zu realisieren, gibt es für uns nur eine Möglichkeit, und das ist die Anerkennung unserer Asylanträge.“
Die Anmaßung, sich als Bittsteller zur Anerkennung ihrer Anliegen auf „früheste Rechte“ zu berufen, gegen die unter anderem Deuschland verstoßen habe, und Anklage zu erheben gegen die imperialistischen Zuständigen für ihre Lage, – das ist ganz und gar nicht hinzunehmen. Darauf zu insistieren, Opfer von staatlichen Brutalitäten zu sein, für die die Erste Welt und insbesondere auch deutsche Politik verantwortlich zeichnen, und daraus abzuleiten, dass ihnen Deutschland etwas schuldig wäre, das ist der Gipfel der Anmaßung. Damit rühren die Beschwerden nämlich an den Grund, warum sie in ihren Heimatländern nicht leben und überleben können, und die Beschwerdeführer verweigern sich der politischen Sichtweise, die sie als pure Opfer auswärtiger Misswirtschaft und Gewalt ausweist, mit denen der deutsche Staat einfach nichts zu tun hat, und Deutschland allein als humanitären Zufluchtsort und Zuständigen für ‚Hilfe‘ definiert. Da maßen sich die Abfallprodukte der modernen imperialistischen Welt an, auf den wahren Zusammenhang ihres Elends und der unerträglichen Zustände ihrer Herkunftsländer mit dem geschäftlichen und politischen Wirken der führenden Weltmarkts- und Weltaufsichsmächte hinzuweisen. Das Land ihrer Zuflucht dafür verantwortlich zu machen, dass sie in ihrer Not bei ihm in der Rolle der ohnmächtigen Opfer landen – eine Unverschämtheit, die die angesprochenen Politiker mit aller gebührenden Hinterfotzigkeit abservieren. Sie erledigen die politische Anklage der Hungerstreikenden, indem sie deren Sprecher Khorasani als Person desavouieren und mit übler Nachrede überziehen:
Seine guten Manieren und seine Beharrlichkeit, – „er argumentiere ruhig und gelassen, zeige sich aber radikalisiert und unerbittlich“ – beweisen dem Münchener Oberbürgermeister hinlänglich, dass es sich bei seinem Gegenüber um „den Strategen hinter dem Protest“ handelt, und Ude spürt sofort eine „verwerfliche Kommandostruktur“ zwischen den Streikenden und ihrem Sprecher Khorasani, der – Gipfel seiner Unglaubwürdigkeit – „sich nicht im Hungerstreik befindet“. Der Innenminister wirft einen kurzen Blick in seine Datenbank und siehe da, Khorasani ist kein Asylbewerber, sondern bereits anerkannter Asylant, also eigentlich zu bedingungsloser Dankbarkeit gegenüber Deutschland verpflichtet, stattdessen aber schon in Unterfranken und Berlin als „politisch engagiert“ aufgefallen. Da sind sich also beide Politiker einig: Bei dem Protest geht es in Wahrheit gar nicht um das vorgetragene Anliegen Notleidender, sondern um eine anderen Zwecken dienende ‚Strategie‘ eines gar nicht Hilfesuchenden: Da wiegelt einer gegen den deutschen Staat auf. Damit ist auch klar: Die Hungerstreikenden setzen ihr Leben aufs Spiel, „ohne zu wissen, worum es eigentlich geht. Sie sind von Khorasani instrumentalisiert worden“. Asyl in Deutschland politisch einzufordern und erzwingen zu wollen, darum kann es Asylbewerbern nämlich gar nicht gehen; die können gar nicht wollen, was sie nie kriegen werden. Das wissen die beiden Herren deswegen so genau, weil sie es sind, die dem nie nachgeben. Echten Asylbewerbern würden sie höchstens Anträge auf Verbesserung bei Versorgung und Unterkunft zugestehen. Und wenn die genau das unter anderem fordern, kann man einen Ude auch damit nicht täuschen: Diesbezügliche Forderungen missbraucht der gerissene Khorasani bloß als „Begleitmusik, um sich die Unterstützung von Sympathisanten zu sichern“.
Im Sinne der Streikenden ist es also, sie auf ihren asylrechtlichen Status als Bittsteller wieder zurückzuführen und sie aus der „Geiselhaft“ ihrer unverantwortlichen politischen Verführer zu befreien:
Jetzt liegt die Verantwortung bei denen, die die Gruppe bestärkten. Es ist unverantwortlich, sie darin zu bestärken, Menschenleben aufs Spiel zu setzen. Es ist fraglich, ob ein Todesfall wirklich etwas bewirken würde“, so Ude. Opfer, von denen er sich nicht beeindrucken lässt, können schließlich nur sinnlos sein. „Die wichtigste Botschaft ist, dass mitten im Herzen der Stadt Todesfälle zu befürchten sind, die nicht durch die Erfüllung der Forderungen abgewendet werden können.“
Sich auch von unappetitlich Sterbenden in der Flaniermeile der Landeshauptstadt nicht das kleinste Zugeständnis abpressen zu lassen, ist nun mal die unumstößliche Maxime des Rechtsstaats. Auf der soliden Basis dieser Alternativlosigkeit halten es die rechtsstaatlichen Instanzen dann für geboten, die „armen Schutzlosen“ nicht sterben zu lassen, und greifen humanitär durch. Sie „retten deren Leben“ und machen so deren Absicht zunichte. Das Camp wird gewaltsam aufgelöst, die Hungerstreikenden werden auf die städtischen Krankenhäuser verteilt und zwangsernährt, und deren Asylverfahren ordnungsgemäß weitergeführt.
Erfolgreich vom Druck der Straße befreit ist die Angelegenheit wieder da, wo sie hingehört, bei den staatlichen Behörden und deren souveränen Berechnungen. Der bayerische Ministerpräsident erklärt die Asylpolitik zur Chefsache und definiert die Probleme der Asylpolitik gleich so, wie er sie vom Tisch haben will. Am zumeist ablehnenden Ergebnis der Asylverfahren hat Seehofer nichts auszusetzen, aber dass sie so lange dauern, ist für ihn mindestens so unerträglich wie für die Betroffenen. Zudem sollten zur Stärkung der Humanitas Bavariae die einen oder anderen Zustände in den Heimen „überprüft“, eventuell auch „verbessert“ werden. Seehofer kann sich sogar vorstellen, Asylbewerbern mit gutem Führungszeugnis „nach einer angemessenen Zeit“ statt der unbeliebten Lebensmittelpakete ein paar „Gutscheine“ zukommen zu lassen. Sozialministerin Haderthauer denkt in denselben Bahnen staatlicher Verbesserung der Asylpolitik,verortet das Problem aber mehr in der föderalistischen Struktur der BRD und sinniert zwecks Angleichung der Verfahren in den Bundesländern zum Beispiel darüber, „das Sachleistungsprinzip zu flexibilisieren und immer mehr in Richtung Bargeld zu gehen“. Und der Bayerische Landtag streicht aus der Asyldurchführungsverordnung schon mal den Halbsatz, dass die Unterbringung der Asylbewerber „die Bereitschaft zur Rückkehr in das Heimatland fördern soll“. „Sehr zur Freude“ der zwischenzeitlich von der SZ als „Ministerin fürs Rausekeln‘ angepinkelten Chefin des Sozialressorts: Sie müsse deswegen an der bayerischen Asylpolitik gar nichts ändern, da „sich unsere Politik nie an diesem Halbsatz ausgerichtet hat, er aber sehr wohl als Verhetzungspotential gedient hat, um unsere gute Politik schlechtzureden“. So ist zuguterletzt auch die Deutungshoheit über die Asylpolitik wieder da, wo sie hingehört.