Der humanistische deutsche Imperialismus kommt voran
I. Die Flüchtlingsaffäre zwischen Deutsch-Europa und der Türkei
1. Deutscher Imperialismus mit syrischen Flüchtlingen
a)
Im Spätsommer 2015 verkündet die deutsche Kanzlerin, dass sich „mein Land“ nicht länger vor der immer weiter anwachsenden Flüchtlingswelle wegducken könne, die von Südsüdost auf Europa im Allgemeinen und Deutschland im Besonderen zurollt. Obwohl sie diese Initiative mit einer vollständig im Menschlich-Moralischen angesiedelten Interpretation versieht und der Rest der Nation darüber umgehend in einen Streit gerät, in dessen Mittelpunkt ebenfalls ganz der Mensch, der flüchtende, steht, ist von Beginn an eines unübersehbar: Mit ihrem Vorstoß verschafft Merkel der von ihr regierten europäischen Führungsmacht einen weltpolitischen Auftritt, der die deutsche Macht vermittelt über die Flüchtlinge ins Verhältnis zu ihresgleichen: anderen staatlichen Mächten setzt und setzen soll. Ganz in diesem Sinne besitzt der unmittelbar nach Merkels Initiative losgetretene, ebenso heftige wie praxisorientierte Streit darüber, welche Gattungen von Flüchtlingen deutsches Willkommen (un-)bedingt (nicht) verdienen, nicht nur enormen patriotischen Agitprop-, sondern ebenso einen deutlichen politischen Klärungs- und theoretischen Aufklärungswert.
Sehr zügig nämlich stellt die deutsche Politik praktisch klar, dass sich größere Teile der Flüchtlingsmassen schlicht durch ihre Herkunft aus bestimmten Staaten insbesondere des Westbalkans als Nutznießer der neuen deutschen Willkommenskultur pauschal disqualifizieren und sich umgekehrt ihre – auf diese Weise überhaupt erst offiziell als solche definierten – Herkunftsstaaten zu obligatorischen Hilfsdiensten dabei qualifizieren, ihre Bürger aus Deutschland zurückzuführen und zukünftig gar nicht erst nach Deutschland gelangen zu lassen. Komplementär dazu werden ebenfalls sehr zügig die Flüchtlinge aus Syrien ganz ohne penible Einzelfallprüfung als diejenige Migrantenabteilung herauspräpariert, denen Merkels „freundliches Gesicht“ in erster Linie gilt. Begründet wird das an den Flüchtenden mit der rechtlichen Kategorie „besonderer Schutzwürdigkeit für Kriegsflüchtlinge“. Dies wiederum kann man, wenn man will, als Aufklärung oder zumindest als Hinweis dahingehend nehmen, was die Syrer für eine Macht wie Deutschland so interessant werden lässt: Es ist neben ihrer schieren Masse, die sich im dritten Quartal 2015 bereits von der Türkei über Griechenland bis nach Budapest und Wien staut und die ein irgendwie kontrolliertes Ventil verlangt, ihre politische Qualität als Produkt und Moment der Gewaltaffäre, welche die Weltöffentlichkeit in gewohnt gezielter Unsachlichkeit als „syrischen Bürgerkrieg“ zu bezeichnen pflegt.
b)
Tatsächlich handelt es sich dabei um den derzeit wichtigsten Fall gewaltsam ausgetragener Staatenkonkurrenz um internationale Ordnungsstiftung: Bezogen einerseits auf die Nahostregion, die die EU als ihr südliches bzw. südöstliches nahes Ausland ins Auge fasst; auswärtige und regional ansässige Mächte ringen mit- und gegeneinander darum, dieser Staatengegend eine ihnen jeweils genehme Gewaltordnung zu verpassen und dafür den Konkurrenten die Anerkennung als befugte Stifter und Wächter dieser Ordnung abzutrotzen. Zugleich aber auch bezogen auf die von den Großmächten USA, Russland, dann auch Großbritannien und Frankreich global ausgetragene Konkurrenz darum, wer sich mit seinen Gewalteinsätzen bei den anderen den generellen Respekt verschafft, der die entscheidende Voraussetzung dafür abgibt, was dann als ‚Weltordnung‘ firmiert. Deutschlands kundigen Außenpolitikern ist klar, dass ihre Nation dabei nicht abseits stehen darf. Von der Höhe dieses Anspruchs aus ist ihr liebenswertes Land aber viel zu wenig mitbestimmendes Subjekt bei diesem multikulturellen Gemetzel. Mit der politischen Adoption des syrischen Flüchtlingselends und unter Berufung auf die Betroffenheit als Zielland eines Großteils der Flüchtlingsströme versucht die Merkel-Regierung, sich neu in diesen Machtkampf einzubringen. Sie definiert den Krieg als Fluchtursache und macht sich daran, dieser Definition die Anerkennung seitens der maßgeblichen kriegführenden Mächte zu verschaffen und dieser auch eine praktische Dimension zu verleihen: Erstens entfacht Deutschland eine neue diplomatische Initiative für eine ‚friedliche Beilegung des Konfliktes‘ und lässt seine Außenpolitiker dafür in die regionalen und relevanten internationalen Hauptstädte ausschwärmen; zweitens mischt es sich in den praktischen, für den Kriegsverlauf nicht ganz unerheblichen Umgang mit den Flüchtlingen in den unmittelbaren Nachbarländern und auch in Syrien selbst ein – selbstverständlich neben allem sonstigen politischen und militärischen Engagement, das darüber nicht eine Sekunde eingestellt wird.
Dass im Zuge dieser imperialistischen Offensive die Türkei ins Zentrum der deutschen Bemühungen rückt, ist kein Zufall und schon gar kein unvorhergesehener. Von dem auch in Deutschland nicht unbekannten Standpunkt der puren Abschottung aus mag sich die Türkei als regionales Auffangbecken für Flüchtlinge ausnehmen, dessen Überlaufmechanismus schlecht justiert ist und daher Hunderttausende von denen nach Europa schwappen lässt – die Wahrheit über den türkischen Umgang mit diesen Gestalten ist das nicht. Und das wissen nicht zuletzt die deutschen Politiker, die der Türkei ein ums andere Mal eine „Schlüsselrolle bei der Bewältigung des syrischen Flüchtlingsproblems“ zusprechen, mit der sie freilich viel mehr meinen als türkische Hilfe beim Fernhalten der Flüchtlinge von Europas Grenzen: Sie zielt auf eine türkische Politik, die mit den Flüchtlingen genauso viel anzufangen weiß wie die deutsche.
2. Türkischer Regionalimperialismus mit syrischen Flüchtlingen
a)
Fast von Anfang der bewaffneten Auseinandersetzungen auf syrischem Boden an ist die Türkei eine der treibenden Kräfte dieses ‚Konflikts‘. Neben der Finanzierung und Bewaffnung der ihr genehmen Rebellengruppen, der logistischen Hilfe für deren Angriffs- und Rückzugsbewegungen etc. hat auch die Türkei die massenhaften Fluchtbewegungen von kriegsvertriebenen Syrern zu ihrer Sache gemacht.
Erstens versucht die türkische Macht, die innersyrische und grenzüberschreitende Migration praktisch für sich auszunutzen: Die Flüchtlingslager auf türkischer Seite sind zugleich Rückzugs-, Stationierungs- und Rekrutierungsbasen für die Aufständischen, die sie unterstützt; innerhalb Syriens spielt die Massenflucht aus bestimmten Gegenden bzw. ihre Verhinderung eine Rolle dabei, wo die verfeindeten ethnisch-religiösen Gruppen und Grüppchen über eine menschliche Basis verfügen oder wo ihnen diese abhanden kommt; wie allen Seiten in diesem Krieg ist auch der Türkei geläufig, dass auf internationaler Ebene ausgehandelte ‚humanitäre Korridore‘, die ‚Notversorgung der Zivilbevölkerung‘ in eingeschlossenen Gebieten etc. dafür taugen können, den Gegnern militärisch Schwierigkeiten zu bereiten und was dergleichen Kalkulationen mit der Zivilbevölkerung in einem Kriegsgebiet mehr sind…
Zweitens beruft sich die Türkei diplomatisch auf die Millionen inzwischen auf türkischem Boden anwesenden Syrer dafür, dass auch und gerade ihre westlichen Verbündeten anerkennen müssen, dass die an Syrien, Irak und Iran grenzende Mittelmacht unbedingt respektable strategische Interessen und Ansprüche und eine denen entsprechende Agenda in Bezug auf die gesamte Region hat. Und auf dieser Agenda ganz oben steht nicht nur die Bekämpfung Assads, sondern mindestens genauso dringlich die Bekämpfung jeder Perspektive kurdischer Eigenstaatlichkeit, weil die Türkei die für unvereinbar nicht nur mit ihrer Rolle als Regionalmacht, sondern überhaupt mit ihrer Definition von Souveränität hält. In diesem Sinne meldet die Türkei unter Berufung auf die Flüchtlinge entschieden – teilweise ganz direkt in Form einer von ihr immer wieder geforderten ‚Pufferzone‘ im Norden Syriens, analog zu ihrer jahrelang im Irak betriebenen Strategie – Mitspracherechte auf den laufenden Krieg und auf die syrische Nachkriegsordnung an. Von der wissen schließlich alle, dass sie auf keinen Fall eine Angelegenheit des ‚syrischen Volkes‘ – was bzw. wer auch immer damit gemeint ist – wird sein dürfen. Den in diesem Zusammenhang beständig wiederholten türkischen Verweis auf die islamische Religion, die das türkische Volk mit „unseren Brüdern und Schwestern“ in Syrien gemeinsam hat, verstehen diejenigen, die es angeht, so, wie er gemeint ist: als Anspruch der Türkei auf die teuren Verwandten, i.e. auf ein prominentes Mitspracherecht in allen Kriegs- und Nachkriegsangelegenheiten, von denen die brüderlich-islamische Schutzmacht sie im Verein mit und in Konkurrenz zu den anderen Kriegsparteien betroffen macht bzw. noch zu machen gedenkt.
b)
Die Bilanz, die die Türkei nach über vier Jahren Syrienkrieg ziehen muss, fällt für ihre Führer nicht sonderlich positiv aus. Wie es sich gehört, machen sie dies nicht zuletzt an den Flüchtlingen geltend, die doch zu Großem taugen sollten und weiterhin sollen.
An ihren westlichen Verbündeten beißt sich die Türkei mit ihrem Beharren auf autonom definierten, von den anderen als unhintergehbar anzuerkennenden politischen und strategischen Ansprüchen die Zähne aus. Zwar haben die viel Verwendung für türkische Hilfsdienste bei der Bewirtschaftung des Kriegsgeschehens ‚from behind‘ oder von sonst woher; und auch die Beherbergung von Millionen Kriegsflüchtlingen in riesigen Lagern, Erleichterungen bei Arbeitserlaubnissen etc. kommen den Alliierten sehr zupass, so dass sich insbesondere deutsche Politiker über die vorbildliche türkische Willkommenskultur zwischenzeitlich geradezu überschwänglich äußern. Das wissen sie aber fein säuberlich davon zu trennen, dass sie ansonsten für türkische Vormachtsambitionen in der Region, für Interessen, auf denen die Türkei pur aus eigener Machtvollkommenheit heraus besteht, nichts übrighaben – dass sie sich für türkische Anliegen instrumentalisieren lassen, kommt für sie nicht in Frage. Also schmettern sie allerlei diesbezügliche Vorstöße aus Ankara ab: Einen von der Türkei zwischendurch favorisierten Bodenkrieg lehnen sie ebenso ab, wie die von ihr beantragte Flugverbotszone; Patriot-Batterien stellen die NATO-Partner zwar irgendwo im Süden des Landes offiziell zum „Schutz des türkischen Luftraums“ auf, aber die von der Türkei probehalber zum NATO-Fall ausgerufene Verletzung ihres Luftraums durch einen syrischen Hubschrauber heben sie nicht auf die Ebene einer militärisch zu beantwortenden Herausforderung für die transatlantische Bündnissolidarität. Auch mit dem massiven Auftreten Russlands auf dem syrischen Schlachtfeld ändert sich vom türkischen Standpunkt aus gesehen nichts an der mangelhaften Unterstützung seitens der westlichen Partner. Zwar verurteilen diese Putins Hilfe für seinen bedrängten Verbündeten Assad, aber in eine von der Türkei initiierte und bestimmte Konfrontation mit der russischen Macht mögen sie sich nicht zerren lassen. Entsprechend lauwarm fallen die Stellungnahmen aus, als es zu einem späteren Zeitpunkt zum Abschuss eines russischen Kampfjets durch türkisches Militär kommt; auch hier unterbleibt die von der Türkei angestrebte Aufwertung der Konfrontation vom türkisch-russischen Zwischen- zum NATO-Bündnisfall. Aber die westlichen Alliierten der Türkei verkneifen sich nicht nur, auf deren Forderungen nach Eskalation gemäß türkischem Kalkül einzugehen, sie versuchen ihrerseits, die Türkei dazu zu drängen, den Krieg gemäß westlichen Interessen, also entlang westlicher Freund-Feind-Prioritäten zu führen. Wo die Türkei ihnen mangelnde Solidarität im Kampf gegen die gemeinsamen Gegner vorwirft, da werfen sie der Türkei umgekehrt Bündelei mit oder jedenfalls mangelnde Distanz zu denjenigen vor, die sie als die gemeinsamen Gegner ganz oben auf ihren Listen haben. Die Türkei wird in die Anti-IS-Koalition genötigt, die türkische Zusammenarbeit mit dem großen Partner und Konkurrenten Saudi-Arabien wird auf die gleiche Weise kritisch verfolgt, türkisch-saudische Vorstöße für einen Bodenkrieg werden abgelehnt, dafür von diesen beiden Staaten mehr Einsatz beim gemeinsamen Luftkrieg und mäßigendes Einwirken auf die islami(sti)schen Rebellengruppen gefordert. Aber damit nicht genug: Endgültig unannehmbar ist für die ambitionierte türkische Macht, dass ihre NATO-Bündnispartner ihren Kampf gegen den kurdischen Separatismus, der im Zuge der fröhlich betriebenen Zerlegung des syrischen Staatswesens neu aufflammt, nicht nur nicht entschieden gutheißen und unterstützen, sondern mehr oder weniger offen hintertreiben. Während für die Türkei die Kurden die größte zu bekämpfende Gefahr in der ganzen Gegend sind, weil sie in deren Eigenstaatlichkeitsansprüchen – egal ob auf irakischem, syrischem oder sonstigem Territorium – letztlich einen Angriff auf sich, ‚Terrorismus!‘ eben, selbst entdeckt, erscheinen den westlichen Staaten die kurdischen Guerillatruppen dies- und jenseits der türkisch-syrischen Grenze als halbwegs brauchbare, halbwegs kontrollierbare Truppe sowohl gegen Assad als auch gegen die Islamisten von IS und al-Nusra. So dass sie schließlich auch nicht umhin können, der türkischen Regierung gewisse Defizite beim rechtsstaatlichen Umgang mit der kurdischen Opposition und überhaupt vorzurechnen…
c)
Mit der permanenten Zurückweisung der regionalpolitischen Ambitionen, die sie mit ihrer Beteiligung an einem halben Jahrzehnt auf syrischem Territorium ausgetragener Gewaltkonkurrenz verbindet, ändert sich für die Türkei auch der Blick auf ‚ihre‘ Flüchtlinge. In dem Maße, wie das imperialistische Nutzenkalkül nicht aufgeht, das sie auf diese Massen richtet, tritt zum Vorschein, was die ja nebenbei für den Staat Türkei auch noch sind: eine ziemlich kostspielige Last. Und so erfährt der subimperialistisch inspirierte türkische Umgang mit ihnen seine standes- und sachgemäße Fortsetzung: Im Sommer 2015 entscheidet Ankara, Flüchtlinge, die von der Türkei aus weiter nach Europa wollen, nicht mehr zurückzuhalten; gegen das schon vorher etablierte und nun sprunghaft anwachsende Schlepperwesen samt angrenzenden Geschäftsbereichen gehen die türkischen Behörden und Sicherheitskräfte nicht mehr aktiv vor. Dies geschieht nicht aus ‚Rache‘ – was deutschen Flüchtlingsfeinden gleichwohl sofort einfällt; dass man sie diesen Fremden aussetzt, können sie sich nur als abgrundtiefe Boshaftigkeit gegen das deutsche Heimatgefühl erklären –, sondern erstens um einen Teil der imperialistisch nicht im angestrebten Sinne brauchbaren Flüchtlingsmasse loszuwerden. Und zweitens sollen die aus türkischer Sicht für den mangelhaften politischen Ertrag aus dem Syrien-Krieg mitverantwortlichen Freunde in Europa dafür in Mithaftung genommen werden, um ihnen so perspektivisch doch die Zugeständnisse abzuringen, die sie bis dato so hartnäckig verweigern.
Darauf nimmt Merkel also tatsächlich Bezug, als sie die syrischen Flüchtlinge zur deutsch-europäischen Angelegenheit erklärt. Das humanistische Verhältnis zu denen ist eine imperialistische Konfrontation mit der türkischen Regionalmachtspolitik, die diese Flüchtlinge zum einen mit geschaffen und zum anderen für sich instrumentalisiert hat. Von da an ist das sowieso nur bedingt harmonische Verhältnis zwischen dem deutsch dominierten Europa und der Türkei um einen Streitgegenstand reicher. Kein Wunder, dass der Streit zunehmend grundsätzliche Züge annimmt.
3. Deutsch-europäisch-türkischer Machtkampf
in und anhand der Flüchtlingsfrage
a)
Im März 2016 einigt sich die EU unter deutscher Federführung mit der Türkei auf eine Zusammenarbeit in der Flüchtlingsfrage.1) Vertraglich kommen beide Seiten überein, dass die Türkei die irreguläre Migration von ihrem Territorium nach Europa unterbindet, die von ihrem Territorium bereits nach Griechenland Geflüchteten und dort Festsitzenden zurücknimmt und dafür die EU ihr im gleichen Umfang syrische Flüchtlinge abnimmt, wie syrische Flüchtlinge zurück in die Türkei abgeschoben werden. Flankiert wird dies mit finanziellen Hilfszusagen der EU in Milliardenhöhe, der offiziellen Wiederaufnahme des ‚Beitrittsprozesses‘ sowie einem Abkommen über die visafreie Einreise von Türken in die EU, die ‚lediglich‘ unter dem Vorbehalt der Erfüllung von 72 Bedingungen stehen. Freilich ist dieser von der Merkel-Regierung als Durchbruch für eine nachhaltige europäische Lösung des Flüchtlingsproblems gefeierte Deal alles andere als ein Dokument dafür, dass nun nach einer Zeit des Zerwürfnisses eine neue Harmonie ins europäisch-türkische Zusammenleben einzieht. Die Vereinbarung selbst macht vielmehr deutlich, dass die vertragschließenden Parteien damit ihren Streit nicht beendet, sondern in Vertragsform gegossen haben.
Deutschland bezweckt mit dieser Vereinbarung den Einbau der Türkei in sein imperialistisches Flüchtlingsmachtkonzept. Dazu gehört erstens, dass seine Sortierung in politisch nützliche und unnütze Flüchtlinge vertragsoffiziell anerkannt ist: Während die Türkei sich verpflichtet hat, „alle neuen irregulären Migranten“, die es nach Griechenland schaffen, zurückzunehmen, bezieht sich der Austausch lediglich auf die syrischen Flüchtlinge. Darin sieht Deutschland seinen Zuständigkeitsanspruch auf diese Migrantengattung bekräftigt. Dazu gehört zweitens, dass die von der EU zugesagten Hilfen für die Betreuung von syrischen Flüchtlingen auf türkischem Boden an bestimmte Auflagen, betreffend die Zwecksetzung, deren Kontrolle etc. gebunden sind. Drittens sieht sich die deutsch-europäische Seite mit dem Passus über die türkischen „Maßnahmen …, um zu verhindern, dass neue See- oder Landrouten für die illegale Migration von der Türkei in die EU entstehen“, darin bestätigt, dass die Türkei als verlängerter Arm der europäischen Grenzschutz-Agentur zu wirken hat. Viertens überlässt die EU laut dem Abkommen auch das Einwirken auf den unmittelbaren Kriegsschauplatz mittels auf syrischem Boden einzurichtender Lager und Schutzzonen nicht mehr dem Gutdünken der Türkei, sondern wird „mit der Türkei bei allen gemeinsamen Anstrengungen zur Verbesserung der humanitären Bedingungen in Syrien, hier insbesondere in bestimmten Zonen nahe der türkischen Grenze, zusammenarbeiten“. Von Deutschland und Europa aus wird der Versuch deutlich, die Türkei bei ihrem Interesse an den Flüchtlingen zu packen und ihr zugleich alle politischen Zwecke, für die sie sich überhaupt ihre Willkommenspolitik zu- und zurechtgelegt hat, abzuknöpfen, sie eben zu einem funktionalen Element des europäischen Flüchtlingsimperialismus herzurichten.
Umgekehrt versucht die Türkei, ihre gerade von deutschen Politikern immer wieder betonte Wichtigkeit für Merkels „europäische Lösung“ dafür zu nutzen, der EU nicht nur eine spürbare Lastenteilung abzutrotzen. Vielmehr sinnt sie darauf, nicht einfach bei der Erfüllung proeuropäischer Hilfsdienste, sondern bei der Umsetzung ihrer regionalen Vorhaben mit den Flüchtlingen unterstützt zu werden – der Passus über die zweckgebundenen Finanzhilfen liest sich von türkischer Seite aus entsprechend spiegelverkehrt. Der beschlossenen Zusammenarbeit bei der innersyrischen Bewirtschaftung des Flüchtlingselends entnimmt sie die Anerkennung ihrer Zuständigkeit für die entsprechenden Teile Syriens. Gesetzt, diese ‚Einigung‘ überlebt überhaupt die ersten Wochen und Monate, steht mit Vertragsunterzeichnung fest, dass spätestens ‚im Rahmen der praktischen Umsetzung‘ alle Gegensätze in der Flüchtlingsfrage, ihren politischen Gehalt betreffend, wieder auf den Tisch kommen.
Zu einem Glanzstück internationaler Diplomatie gerät der Vertrag jedoch erst dadurch so richtig, dass er selbst noch ausdrücklich festhält, dass die Flüchtlingsfrage zugleich den Stoff für einen Konflikt der grundsätzlicheren Art darstellt.
b)
Mit der größten Selbstverständlichkeit verknüpft der Vertrag die ‚gemeinsam‘ zu bewältigende Flüchtlingskrise mit dem generellen Verhältnis zwischen der EU und der Türkei. Ihre Bedeutung für eine gesamteuropäische Flüchtlingspolitik nimmt die Türkei nämlich zum Anlass, auszuloten und neu auszufechten, wie sehr sie von den europäischen Konkurrenten überhaupt als machtvoller Partner für voll genommen wird. Die EU-weite Visafreiheit ist nicht einfach eine Erleichterung für reiselustige Anatolier. An dem mit der Visapflicht existierenden Vorbehalt gegenüber ihren Bürgern erkennt eine feinfühlige Staatsgewalt nämlich zugleich einen ebenso unbestimmten wie generellen Vorbehalt gegen sich. In der Visafrage kämpft die Türkei also exemplarisch darum, dass ihr seitens Europas endlich die Anerkennung als wichtiger, brauchbarer, darum aber eben auch respektabler und respektierter Partner zuteil wird, die sie nicht zu Unrecht nach wie vor vermisst. Darum ist es von der Türkei aus auch kein willkürliches Junktim, sondern nur folgerichtig, auch die Wiederaufnahme des Beitrittsprozesses in die Vereinbarung aufzunehmen. Die Flüchtlingskrise nutzt sie als Hebel dafür, den offiziellen diplomatischen Prozess voranzubringen, der für sie gleichbedeutend ist damit, von Europa unwiderruflich als Macht auf Augenhöhe anerkannt zu werden. Mit der europäischen Politik, sie an sich zu binden und sie auf Abstand zu halten, ist die Türkei seit längerem unzufrieden, Erdoğan hat sich dazu vorgearbeitet, dass dieser Zustand so oder so beendet werden muss – dazu soll der Deal vom März ein Beitrag sein.
Wie ehrgeizig dies von Seiten der Türkei und wie konfliktträchtig von beiden Seiten aus ist, wird spätestens an den Kautelen schlagend klar, unter denen die besagte Visa-Vereinbarung steht. Der Form nach handelt es sich dabei lediglich um Zusatzbedingungen zu einer Zusatzvereinbarung im Rahmen eines Vertrages, der sich hauptseitig um etwas völlig anderes dreht: die Flüchtlingsfrage. Dem Inhalt nach sind diese Bedingungen allerdings ein wenig mehr: Sie betreffen alle möglichen behördlichen, justiziellen, überhaupt rechtsstaatlichen Regelungen in der Türkei, die sie pflichtgemäß anzupassen hat. Der Absicht nach geht es um nicht weniger als die elementare Statusfrage zwischen Europa und der Türkei. Zum Hauptstreitgegenstand ist nicht zufällig die türkische Gesetzeslage in Sachen Terrorismusbekämpfung geworden. Die europäischen Vertragsautoren werden schon wissen – und das EU-Parlament spricht es auch offen aus –, warum sie dieses Moment der Ausübung innertürkischer Staatsgewalt zu einer der ‚Bedingungen für‘ die in Aussicht gestellte Visafreiheit machen. Berührt ist damit nämlich der Kern staatlicher Souveränität: die hoheitliche Definition von Feinden der Staatsraison, gegen die der Staat jedes Recht auf Gewaltanwendung zwecks Ausrottung hat. Das ist im Allgemeinen für keinen Staat eine theoretische Angelegenheit, für die Türkei im Besonderen betrifft es ihren aktuellen Krieg gegen die kurdischen Sezessionisten. Für die Türkei verknüpft sich an dieser Stelle der Kampf um den Status als gleichberechtigte Macht neben Europa mit der elementaren Behauptung ihrer Souveränität, die sie einerseits durch die Kurdenbewegung und andererseits durch die EU angegriffen sieht, die ihr die hoheitliche Freiheit zur Bekämpfung ihrer Feinde beschneiden will.
So also – über den Umweg eingebauter Zusatzklauseln – kommen beide Seiten darauf zu sprechen, dass sie Gegensätze zueinander haben und betreiben, die über ein paar Millionen Flüchtlinge weit hinausgehen. Entsprechend umstritten ist das Abkommen vor und nach seinem Abschluss nicht nur zwischen der Türkei und der EU, sondern auch innerhalb der EU selbst.
c)
Dass Europa als Ertrag des Abkommens von der Türkei die Zusage besitzt, die unkontrollierte Flüchtlingswelle von den heiligen Außengrenzen des Kontinents fernzuhalten, ist der Punkt des Abkommens, der innerhalb dieser humanistischen Wertegemeinschaft auf unumstrittene Zustimmung stößt. Allerdings der einzige. Abgesehen davon trifft das Abkommen in Europa auf unverhohlene Skepsis von verschiedenen Seiten, die verschiedene Quellen und einen gemeinsamen Nenner hat.
Auf der anderen Seite der Bilanz dieses Abkommens steht für viele Staaten nämlich ein viel zu großes Zugeständnis an die Ambitionen der Türkei, nicht nur bezogen auf den Nahen Osten, sondern auch und gerade bezogen auf die EU selbst. Vor allem die kleineren Nationen halten schon die bloße Aussicht darauf, dass der Türkei irgendeine annähernd gleichberechtigte Partnerschaft mit der EU eingeräumt werden könnte, für fatal. Den Kampf um Zu- und Unterordnung der Türkei können sie gar nicht führen – weil sie selber bloß untergeordnete Mitglieder dieses Clubs sind. Mit ihren Beschwerden über die zweifelhafte staatliche Verfasstheit der Türkei, über den undemokratischen Regierungsstil des türkischen Staatschefs, über alles Mögliche und schließlich über den ganzen un-abendländischen Charakter dieser Nation geben sie zu Protokoll, dass sie diese Macht unbedingt aus der EU heraushalten wollen und von einer „Annäherung“ nichts halten. Was sie befürchten, ist – wie unbestimmt auch immer – ein genereller Schaden für ihre Rolle in der EU: Mit der Türkei würde sich eine Macht Eintritt nach Europa und Einfluss in diesem Verein verschaffen, die die politischen Gewichte innerhalb Europas sowie perspektivisch die gesamte strategische Ausrichtung des Staatenbündnisses verschieben und die kleineren, späten Beitrittsländer noch weiter an den Rand drängen könnte, die sich sowieso schon permanent daran abarbeiten, dass sie sich an Europa anpassen müssen, ohne dass ihnen darüber die Kompetenz zu entscheidender Mitgestaltung zuwüchse. Von einem solchen ‚Annäherungsprozess‘ können sich in ihren Augen höchstens die ganz Starken im europäischen Verein – und eben besonders der eine – einen Nutzen versprechen. An den Kompromissen gegenüber türkischen Ansprüchen, zu denen Deutschland auch gegen die ausdrücklichen Bedenken der kleinen Partner bereit ist, lesen sie ab, dass umgekehrt ihre Ansprüche auf Berücksichtigung als zwar minder mächtige, aber eben gleichberechtigte Mitglieder des Clubs nur bedingt gelten.
Die zweite europäische Führungsmacht, Frankreich, hat vom entgegengesetzten Standpunkt aus nicht viel für den Deal übrig, den es gleichwohl unterzeichnet: Für diese Macht findet der Kampf um den Status der Türkei – als nahöstliche Regionalmacht wie als europäischer Anrainer – nicht auf dem Feld von Flüchtlingsdeals statt; Frankreich beansprucht als Militärmacht einen Rangunterschied zur Türkei, den es auch und erst recht für das Verhältnis Europas zu diesem mediterranen Parvenü festgeklopft sehen will. Die Bedingungen für die Visafreiheit türkischer Staatsbürger verleihen dem Abkommen für französische Politiker – weil letztlich unerfüllbar – von Anfang an die zum Teil ausdrücklich so formulierte Perspektive, dass es früher oder später platzt oder gar nicht erst zustande kommt.
*
Zugleich ist für alle europäischen Kritiker dieses Abkommens, das sie nicht leiden können und doch unterschrieben haben, klar, wer es ihnen eingebrockt hat. Sie sehen es so, dass die deutsche Führungsmacht mit ihrer auf ganz Europa gemünzten Flüchtlingspolitik sie zuerst zu Opfern unkontrollierter Einwanderung vor allem über die Türkei gemacht hat und ihnen dann zwecks Ausdünnung des Flüchtlingsstroms den zweifelhaften Deal mit dem zwielichtigen Autokraten vom Bosporus aufnötigt. So verweist der innereuropäische Streit um das Abkommen mit Ankara schließlich alle Beteiligten auf die Gegensätze zurück, die sie ganz getrennt von ihrem konfliktträchtigen Verhältnis zur Türkei untereinander bis zu einem ebenfalls ziemlich grundsätzlichen Punkt vorangetrieben haben.
II. Das Junktim zwischen Europas Außen- und Innengrenzen –
die nächste Etappe deutscher Hegemonie
1. Frontex hilft –
beim „Lösen der Flüchtlingskrise“ und beim Abbau von Souveränität
Kanzlerin Merkel besteht darauf, dass die „Lösung der Flüchtlingskrise“ nur in der „Europäisierung der Flüchtlingspolitik“ liegen könne und dass dieser europapolitische Fortschritt im Gegensatz zu „nationalen Lösungen“ steht, wie sie die Staaten betreiben, die die Schließung der Balkan-Route ins Werk gesetzt haben. Was damit gemeint ist, stellt der Ausbau der europäischen Grenzsicherungsagentur Frontex, die vor allem in Griechenland zum Einsatz kommt, in praktischer Weise ziemlich drastisch klar.
Das EU-Grenzregime, das unter dem Kürzel „Dublin“ läuft, hatte den Randstaaten der EU, denen mit den langen Küstenlinien, die Hauptlast beim Umgang mit den Flüchtlingsströmen, die sich in Richtung Europa auf den Weg machen, aufgebürdet. Im Zuge der Finanzkrise und ihrer EU-spezifischen Bewältigung sind diese Staaten, namentlich Griechenland, von ihren EU-Führungsmächten im Inneren zu einem Abbruchunternehmen genötigt worden, das es ihnen nicht nur unmöglich macht, ihre Rentner über Wasser zu halten, sondern auch, ihren Verpflichtungen in Sachen Abhalten, Registrieren und Kontrollieren von Flüchtlingsströmen nachzukommen. Die griechische Reaktion auf diese Notlage bestand im Durchwinken der Flüchtlingsmassen, worüber dann die Balkan-Route das Mittelmeer als deren Hauptdurchgangsstation beerbte. Seit der Schließung der Balkan-Route stauen sich jetzt in Griechenland Zehntausende gestrandeter Elendsgestalten.
Hier schlägt die Stunde von Frontex:
„Ferner berieten die Minister über eine Reform der EU-Grenzschutzagentur Frontex. Die Behörde mit Sitz in Warschau soll aufgerüstet werden. Und so wird aus Frontex die neue Europäische Agentur für Grenz- und Küstenschutz, zudem sollen die Mitgliedsstaaten einen Pool an Grenzern zusagen, auf die die EU-Behörde im Krisenfall zurückgreifen kann.
Kernpunkt aber: Ist ein Land überfordert mit den Kontrollen der Außengrenze, kann die Europäische Union dort künftig selbst das Grenzkommando übernehmen – auch gegen den Willen eines Mitgliedsstaats. Sieht die EU-Kommission einen Notfall gegeben, müssen die Länder mit qualifizierter Mehrheit einem Grenzeinsatz zustimmen. Weigert sich das Land, droht der Rauswurf aus dem Kreis der Schengen-Staaten. So rabiat geht es künftig zu innerhalb Europas.
Die Reform sei ‚fast da‘, sagte de Maizière. Bis Juli soll Europas neue Grenztruppe besiegelt werden. Von ‚Rekordtempo‘ sprachen EU-Diplomaten, denn der zuständige EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos hatte die Reformpläne erst im vergangenen Dezember vorgelegt.“ (FR, 22.4.16)
In der objektiven Notlage, in der sich Griechenland befindet, nehmen es die griechischen Behörden wirklich als ein Angebot, wenn europäische Instanzen und andere europäische Staaten nunmehr in Griechenland in weitem Umfang Funktionen der Flüchtlingsabstoßung wie der Flüchtlingsbetreuung übernehmen. Griechenland sieht sich außerstande, seine Grenzen zu kontrollieren, und ist auf auswärtige Beihilfe angewiesen. Die EU-Grenz- und Flüchtlingspolitiker für ihren Teil knüpfen ihren Beistand an die Bedingung, dass Griechenland sich einem europäischen Grenzregime unterordnet, dass also die griechische Grenze zum Nicht-EU-Raum im Zuge ihrer Wiederherstellung als Grenze zu einer Außengrenze der EU hergerichtet wird. Für Europapolitiker aus Brüssel und Berlin ist es eine folgerichtige Konsequenz aus dem Versagen Griechenlands als EU-Grenzposten, wenn Frontex für die Wahrnehmung der Kontrolle über eine EU-Außengrenze nicht nur materiell aufgerüstet wird, sondern auch auf Seiten ihrer Befugnisse: Die Frontex-Reform sieht eine EU-Intervention explizit auch dann vor, wenn sie gegen den Willen des betroffenen Staates stattfindet. Mit so etwas rechnen die Frontex-Reformer, und zwar nicht grundlos: Für die auf Hilfsmaßnahmen angewiesenen Länder fällt laut europäischem Beschluss die Hilfe mit der Bedingung zusammen, dass ihnen Kompetenzen abgenommen werden. Und zwar keine Petitessen, sondern die souveräne Kontrolle ihrer Grenzen und damit auch über das erlaubte oder verbotene Hinein und Hinaus ausländischer Menschen, einschließlich des Einsatzes der Asylpolitik als Mittel der Außenpolitik. Im Zuge des EU-Türkei-Abkommens vom 18.3.16 ist beschlossen, dass mehrere hundert auswärtige Verwaltungsexperten und Asylentscheider – soweit der derzeitige Stand mit der Option auf Ausweitung – den betreffenden griechischen Fachleuten de facto die Entscheidungskompetenz bei der Prüfung der Gesuche von Asylbewerbern aus der Hand nehmen. Formell leistet am Ende immer ein Grieche die diesbezügliche Unterschrift; so viel Respekt vor Griechenlands Souveränität muss schon sein. Damit ist übrigens durch die Asylrechtsexperten von auswärts laut EU-Türkei-Abkommen zugleich gesichert, dass beim doch ziemlich kollektiv abgewickelten Abschieben das Recht auf propere ‚Einzelfallprüfung‘ nicht leiden muss. Außerdem wird das europäische Flüchtlingsbetreuerkontingent, von dem Deutschland anteilsmäßig den größten Teil stellt, auch noch von etlichen Hundertschaften von Polizisten begleitet.2) Die EU-Hilfe bei der Flüchtlingskrise, mit der Griechenlands Grenze wieder funktionstüchtig gemacht werden soll, bezahlt Griechenland damit, dass es die autonome Wahrnehmung seiner Souveränitätsrechte bei der Grenzkontrolle, bei der Entscheidung von Asylfragen und bei deren Durchsetzung durch eigenes zur Ausübung hoheitlicher Gewalt befugtes Personal an Frontex-Personal abtritt.
Dafür, dass die griechische Politik ihre eigene alte Gesetzeslage dieser europäischen Fortentwicklung schleunigst anpasst,3) sorgen die Nöte der griechischen Grenz- und Flüchtlingspolitik. Die Unterordnung Griechenlands unter das Euro-Geld-Regime bewährt sich hier als passender Vorlauf dafür, dass Regierung und Parlament in Athen ihre Souveränität „im Eilverfahren“ als Übertragung auswärtiger Vorschriften in gültiges griechisches Recht wahrnehmen. Wo patriotische Skrupel dagegen laut werden – es gibt Meldungen, wonach es griechischen Chefpolitikern arg schwergefallen ist, im Zuge des Rücknahmeabkommens mit der Türkei die Anwesenheit türkischer Hoheitsträger auf griechischen Ägäis-Inseln hinzunehmen –, wird aus Brüssel und Berlin diplomatischer Druck aufgebaut. Dass gerade diese Gegend und der mit ihr verknüpfte Streit über Grenzverläufe und Festlandssockel-Rechte für etliche Jahrzehnte herzlicher griechisch-türkischer Regionalfeindschaft gut war, hat in den Augen derer nicht zu zählen, die ein Flüchtlingsabkommen mit der Türkei für ein dringendes Erfordernis für „eine europäische Lösung der Flüchtlingskrise“ halten.
2. Die Dialektik von Europas Außen- und Binnengrenzen
Das Abkommen zwischen den Mitgliedern des europäischen Rates und der Türkei vom 18.3. beinhaltet zum einen die Rückführung „illegaler Migranten“ in die Türkei.4) Frau Merkel legt großen Wert darauf, dieses Abkommen als einen Befreiungsschlag in puncto „Flüchtlingsflut“ darzustellen, adressiert an die zahlreichen Opponenten, die ihr den Kontrollverlust über die einheimischen Grenzen und „Überforderung“ des patriotischen Gemüts der einheimischen Volksgenossen vorwerfen. Auf Europäisch geht laut Merkel das Abschotten und Abschrecken „illegaler Migranten“ voll in Ordnung – eine Klarstellung von ganz oben, wie die „Willkommenskultur“ ganz sicher nicht gemeint ist, die die deutsche Regierung im letzten Herbst ausgerufen hat.
Deren Flüchtlingspolitik ist aber auch keineswegs so gemeint, dass es ab dem 20. März kein Flüchtling mehr über die Außengrenzen der EU schaffen soll. Zum anderen nämlich enthält das Abkommen mit der Türkei auch eine Passage, die explizit eine Form der legalen Zuwanderung in die EU eröffnet:
„Für jeden von den griechischen Inseln in die Türkei rückgeführten Syrer wird ein anderer Syrer aus der Türkei in der EU neu angesiedelt, wobei die UN-Kriterien der Schutzbedürftigkeit berücksichtigt werden. Mit Unterstützung der Kommission, von Agenturen der EU und anderen Mitgliedsstaaten sowie des UNHCR wird ein Mechanismus eingeführt werden, durch den die Anwendung dieses Grundsatzes von demselben Tag an, an dem die Rückführungen beginnen, sichergestellt wird.“ (Erklärung EU-Türkei, 18. März 2016)
Dieser Vorzugsbehandlung von syrischen Flüchtlingen ist nicht nur zu entnehmen, dass die beteiligten Politiker beider Seiten weiterhin die außenpolitische Nutzanwendung ihrer Asyl- und Flüchtlingspolitik betreiben wollen, die sich derzeit eben vorzugsweise auf den weltpolitisch höchst interessanten Kriegsschauplatzes Syrien bezieht. Der Passus steht auch dafür, dass die rigide Flüchtlingsabweisungspolitik, jedenfalls vom Standpunkt der Merkel-Regierung aus, einen Bestandteil der Flüchtlingspolitik darstellt, die sie seit dem Sommer letzten Jahres betreibt. Ein legaler Weg des Zuzugs in die EU – im Abkommen schön humanitär begründet mit dem Zweck, „das Geschäftsmodell der Schleuser zu zerschlagen und den Migranten eine Alternative zu bieten, damit sie nicht ihr Leben aufs Spiel setzen“ – wirft notwendig die Folgefrage auf, wo innerhalb der 28 EU-Einzelstaaten die Zuzügler aufgenommen werden und zu welchen rechtlichen und faktischen Bedingungen dies geschieht. Die europäisch-supranational beschlossene Grenzöffnung für das Kontingent von Syrern, das die Türkei der EU überstellen darf, mutet den Nationalstaaten innerhalb der EU nicht bloß das Abtreten ihrer Grenzsouveränität in diesem Punkt zu, sondern in dem Maße auch den Kontrollverlust über die Zusammensetzung ihres Staatsvolkes – beides Elemente, die zivilisierte Staaten nun einmal zum Kernbestand ihrer Souveränität zählen.
Selbstverständlich ist der deutschen Kanzlerin bewusst, welche Zumutung dies darstellt. Sie bemüht selber zur Begründung ihrer Anspruchshaltung in Sachen kontingentierter Aufnahme von Flüchtlingen die Parallele zur „Rettung des Euro“, also zum innereuropäischen „Durchregieren“, mit dem die deutsche Führungsmacht des europäischen Staatenbündnisses auf dem Sektor der politischen Ökonomie ihre Durchsetzungsmacht gegen andere EU-Nationen bewiesen und ausgebaut hat:
„Genauso wie wir für die nachhaltige Erhaltung des Euros die letzten Schritte gehen müssen, müssen wir auch hier die nächsten Schritte gehen, weil sich erwiesen hat, dass das derzeitige System allein nicht ausreicht. Deshalb ist eine solidarische Verteilung von Flüchtlingen je nach Wirtschaftskraft und Gegebenheiten, wobei die Bereitschaft zu einem permanenten Verteilungsmechanismus gegeben sein muss, nicht irgendeine Petitesse, sondern berührt die Frage, ob der Schengenraum auf Dauer aufrechterhalten werden kann.“ (Merkel, Regierungserklärung vom 15.11.15)
Mit der Erinnerung an das eindeutige innereuropäische Kräfteverhältnis sowie unter Bemühung des moralischen Titels der Solidarität, die Deutschland als Hauptbetroffenem und Hauptbewältiger der Flüchtlingsströme zustehe, beansprucht Berlin das Recht, von allen EU-Staaten zu verlangen, ihre Flüchtlings- und Einwanderungspolitik aus der nationalen Verfügung in die supranationale Kompetenz Brüssels zu überstellen. Die Merkel-Regierung drängt auf ein EU-weit verbindliches Verfahren für eine europäisierte Flüchtlings- und Asylpolitik, und siehe da: Die „nächsten Schritte“, die „wir“ laut deutscher Regierungserklärung „auch hier gehen müssen“, sind in Brüssel längst in Angriff genommen. Dazu vermeldet eine Zeitungsüberschrift folgende zutreffende Zusammenfassung:
„Nur noch eine Asylbehörde für Europa? Die Kommission in Brüssel will nicht nur die Anerkennungsverfahren an sich ziehen, sondern auch die Flüchtlinge selbst verteilen. Der Bundesinnenminister findet es gut.“ (Augsburger Allgemeine, 6.4.16) 5)
Das Zusammenwirken der deutschen Regierung mit den EU-Behörden stellt klar, was Programm und Perspektive einer „europäisierten Flüchtlingspolitik“ ist: Die Merkelsche Entschlossenheit, mit den weltweiten Flüchtlingsbewegungen weltweit Politik zu machen und andere Staaten auf daraus abgeleitete Funktions- und Statuszuweisungen festzulegen, bedeutet innereuropäisch die stückweise Enteignung der europäischen Nationen vom Souveränitätsrecht über Grenze und Volkszusammensetzung.
3. „Schengen muss endlich wieder funktionieren!“ –
die aktuelle Definition von „Den Grenzen das Trennende nehmen!“
Die „Frage“ aus Merkels Regierungserklärung, „ob der Schengenraum auf Dauer aufrechterhalten werden kann“, ist keine Frage, sondern eine Drohung.
Die „nationalen Lösungen“ der Flüchtlingsfrage, die sich in der Abschottung der Balkanroute von Mazedonien bis Österreich zeigen und von Tschechien über Polen bis ins Baltikum gutgeheißen werden, haben nach dem Dafürhalten der Verfechter einer „europäisierten Flüchtlingspolitik“ mit der im EU-Türkei-Abkommen angepeilten Abschottung der EU-Außengrenzen keine Daseinsberechtigung mehr. Vielmehr stehen damit Europas innere Grenzen neu zur Disposition: Ist „der Schengenraum“ vermittels europäisch geleiteten Flüchtlings- und Außengrenzen-Managements vor der „Flüchtlingskrise“ bewahrt, hat in der EU die innere Abschirmung, also die Wahrnehmung der Hoheit über die eigenen nationalen Grenzen ihr Recht verloren.
Dass damit die Souveränität der EU-Mitglieder angegriffen wird, bezeugen die Reaktionen der Betroffenen deutlich, so etwa die „Tendenzen zur Renationalisierung“ in einer beträchtlichen Anzahl von EU-Staaten beim Umgang mit den Flüchtlingen und den einschlägigen Reaktionen in Sachen Grenzkontrolle auch in traditionell „zuwanderungsfreundlichen“ skandinavischen Staaten. Vor allem aber bezeugt dies sehr klar die fundamentalistische Reaktion der ostmitteleuropäischen Nationen. Sie sehen durch die Pläne aus Brüssel und Berlin den Verlust ihrer Hoheit über ihr Grenzregime heraufziehen und damit ein Heiligtum ihrer Souveränität gegenüber anderen Staaten bedroht; innenpolitisch übersetzen sie diese Bedrohung in eine Gefährdung der Identität ihres Volkes durch auswärtigen Zuzug.
Damit rührt die „Europäisierung der Flüchtlingspolitik“ an das widersprüchliche Konstruktionsprinzip der EU, dass um der Nation willen nationale Souveränität abgegeben wird; und sie rührt sehr direkt an den Kern der Sache – dafür steht die politische Bedeutung, die der Vertrag von Schengen in diesem Zusammenhang gewinnt. Beim Abschluss dieses Vertrags und bis neulich noch galt für die Beteiligten der Verzicht auf Grenzkontrollen im Verkehr untereinander als Gewinn: als wichtiges Element in der Ausgestaltung des Binnenmarkts „für Waren, Kapital und Menschen“ zur Zugewinngemeinschaft für alle und als bedeutender Beitrag zum „Zusammenwachsen“ des Kontinents und zu einem gesamteuropäischen Quasi-Patriotismus. Tatsächlich war die ‚Zugewinngemeinschaft‘ nie etwas anderes als das Regelwerk für freie, also verschärfte Konkurrenz der Unternehmen und für Abhängigkeiten zwischen je für sich national abrechnenden Staaten; mit der Euro-Krise erweist sich die Union als Zwangsverein von Gewinnern und Verlierern, der alles andere als nationale Erfolge für alle programmiert. Im Zuge der maßgeblich von Deutschland gemanagten Krisenbewältigung, zu Lasten der Verlierer unter der Drohung noch größeren Schadens bei Verweigerung, machen die schwächeren Mitglieder die Erfahrung eines substanziellen Souveränitätsverlusts, nämlich hinsichtlich ihrer Hoheit über den Haushalt, mit dem sie ihr Land regieren, und eines Regimes der Führungsmacht, die ihnen nationale Auswege verbaut. Die offenen Grenzen im Schengen-Raum sind damit schon nicht mehr eine gemeinsame Errungenschaft, sondern eine wesentliche Geschäftsbedingung deutscher Wirtschaftsmacht, auf der Berlin aus wohlbegründetem Eigennutz besteht und deren möglichen Wegfall die anderen sich als Schaden für ihren Kampf um Selbstbehauptung vorrechnen lassen müssen. Mit der Flüchtlingskrise und deren gesamteuropäischer Bewältigung im Berliner Sinn bekommt die Schengen-Regelung aber gleich ein ganz anderes Gewicht. Da ist es allein die deutsche Seite, die eine Flüchtlingspolitik mit imperialistischem Anspruch und Inhalt verfolgt und dafür ihre Partner funktionalisieren will; und für diese deutsche Politik sind die vertragsmäßig offenen Grenzen der entscheidende Hebel, die Nachbarn in ein gemeinsames Flüchtlings-Regime hineinzunötigen. Die finden sich ihrerseits mit einem imperialistischen Anspruch konfrontiert, den sie – zumindest so – nicht teilen, den sie mit Sinn und Zweck ihrer Europa-Politik kaum bis überhaupt nicht in Einklang bringen können, der ihnen dafür eine Last zumutet, der sie sich, damals noch in voller Übereinstimmung mit Berlin, durch die Dublin-Regelung zur Verarbeitung des Flüchtlingszustroms schlau entzogen haben. Und mit Deutschlands Berufung auf die Schengen-Regelung werden sie mit der Nase darauf gestoßen, dass der Vertrag über offene Grenzen ihnen nicht einfach freie Fahrt für freie Bürger beschert: Die Kontrolle über ihre nationale Grenze, damit über das ihre Grenzen überschreitende Migrantenwesen und so über ein wesentliches Stück ihrer Hoheit über Land und Leute, immerhin Inbegriff des staatlichen Gewaltmonopols, ist ihnen damit aus der Hand genommen. Was aus dem gemeinsamen Beschluss heraus, „den Grenzen das Trennende zu nehmen“, an innereuropäischer Rechtslage geschaffen wurde, wird jetzt von Deutschland politisch zur Unterwerfung unter eine gesamteuropäische Grenz- und Migrationspolitik umfunktioniert, deren Vorgaben Berlin setzt und die Brüssel umsetzt.
Darum dreht sich der Streit in Europa; und entsprechend fundamentalistisch wird er geführt. Insbesondere die Staaten Osteuropas gründen quasi eine europäische Internationale der Nationalstaaten; in diversen Foren tun sie sich zusammen, restaurieren, so gut sie können, und vor allem immer sehr demonstrativ ihre Grenz- und Grenzkontrollanlagen und verweigern diplomatisch auch nur die kleinsten Zugeständnisse an eine europäisch zentralisierte Politik der Zuweisung von Flüchtlingen an die Nationalstaaten. Mit der Beschwörung des Untergangs des Abendlandes und der Erinnerung an die schlimmen Zeiten des von der Sowjetunion errichteten Völkergefängnisses machen sie klar, dass sie zwar Unionsmitglieder und anerkannte Mitgestalter Europas sind und bleiben wollen, Einbußen an staatlicher Souveränität und nationaler Eigenständigkeit aber keinesfalls hinnehmen; schon gar nicht, wenn sie hinter den Brüsseler Zumutungen Berlin als Drahtzieher ausmachen. Die deutsche Antwort auf diese Verweigerungshaltung aus Osteuropa stellt auf ihre Weise klar, wohin es die europäische Völkerfamilie inzwischen gebracht hat: Irgendeine Form der Beschwichtigung, des – und sei es auch nur diplomatisch geheuchelten – Eingehens auf die Beschwerden aus dem Osten ist von Berliner Politikern nicht zu haben. Vielmehr antworten die mit einer kongenialen Unvereinbarkeitsansage: „Wenn die Staaten der Balkanroute und die Osteuropäer auf der Schließung ihrer Grenzen beharren, dann ist der Schengen-Raum tot!“ Klargestellt ist damit, dass für Deutschland die von ihm verlangte „Europäisierung der Flüchtlingspolitik“ nicht einfach ein weiterer Fortschritt europäischer Einigung ist, um den es zwar ringt, aber ohne den die EU eben auf dem Status quo weiterwirtschaften könnte; die europäische Führungsmacht drängt mit diesem Fortschritt, einmal mehr ziemlich ultimativ, darauf, dass die EU auch aus dieser Krise „stärker hervorgeht, als sie hineingegangen ist“.
So nimmt die europapolitische Seite der deutschen Welt-Flüchtlingspolitik, die Merkel letzten Herbst mit dem Idealismus vom „menschenfreundlichen Gesicht“ Deutschlands gegenüber Flüchtlingen eingeführt hatte, Kontur an. Deutschland beansprucht, dass eigentlich nicht Deutschland Grenzen hat und in Berchtesgaden aufhört, sondern dass die deutschen Grenzen mit denen Europas zusammenfallen. Im Unterschied zu anderen EU-Staaten verbindet sich für die deutsche Regierungspolitik eine europäische Außengrenze nicht mit Sorgen um den Verlust der nationalen Souveränität. Vielmehr bedeutet die Parole „Europas Außengrenzen sichern“ für die deutsche Regierung die Ausweitung deutscher Richtlinienkompetenz über ein vergemeinschaftetes europäisches Grenzregime, inklusive Kontrolle über die Zuwanderung nach Europa und Auslegung der Asylpolitik. Merkel betont jeden Tag, dass es im deutschen Interesse ist, die Flüchtlingsfrage einer europäischen Lösung zuzuführen, dass also für Europas Führungsmacht die Ent-Grenzung der Hoheit voll in ihrem nationalen Interesse liegt – im Gegensatz zu ihren EU-Partnern, für die das keine Gleichung darstellt. Wenn andere europäische Staaten das anders sehen, dann legen sie damit einen unzeitgemäßen Provinzialismus an den Tag, mit dem sie den „Herausforderungen unserer globalisierten Welt“ überhaupt nicht gerecht werden. Das deutsche Projekt Europa verträgt nationale Souveränität in Grenz- und Volksfragen nicht mehr; diese auszuhebeln ist Ziel der aktuellen deutschen Europapolitik und – damit der Widerspruch komplett wird – der Anspruch an alle souveränen Staaten, die diesen Verein ausmachen und auch künftig ausmachen sollen.
1) Der deutsche Wortlaut der Vereinbarung findet sich unter:
www.consilium.europa.eu
2) „Für die Abschiebung von Migranten in die Türkei hat Frontex 1500 Polizeibeamte veranschlagt, von denen die Mitgliedsländer bisher 700 zugesagt haben.“ (FR, 2.4.16)
3) „Das griechische Parlament beschloss am Freitagabend im Eilverfahren ein stark beschleunigtes Asylverfahren.“ (Ebd.)
4) „Alle neuen irregulären Migranten, die ab dem 20. März 2016 von der Türkei auf die griechischen Inseln gelangen, werden in die Türkei rückgeführt.(…)Migranten, die auf den griechischen Inseln ankommen, werden ordnungsgemäß registriert, und alle Asylanträge werden von den griechischen Behörden gemäß der Asylverfahrensrichtlinie auf Einzelfallbasis behandelt, in Zusammenarbeit mit dem UNHCR. Migranten, die kein Asyl beantragen oder deren Antrag gemäß der genannten Richtlinie als unbegründet oder unzulässig abgelehnt wird, werden in die Türkei rückgeführt. Mit Unterstützung durch Organe und Agenturen der EU ergreifen die Türkei und Griechenland die notwendigen Maßnahmen und vereinbaren alle erforderlichen bilateralen Regelungen, einschließlich der Präsenz türkischer Beamter auf griechischen Inseln sowie griechischer Beamter in der Türkei ab dem 20. März 2016.“ (Erklärung EU-Türkei)
5) Die ausführliche Berichterstattung lautet wie folgt: „Die EU plant eine radikale Wende in der Asylpolitik. Nach monatelangem Streit über die Verteilung von Migranten auf die Mitgliedsstaaten will die europäische Kommission künftig allein verantwortlich sein und über die Zuweisung bestimmen. Das geht aus ersten Auszügen des Vorschlags der Kommission hervor,der am heutigen Mittwoch erwartet wird – und der bereits auf Unterstützung traf.
‚Wir brauchen eine gemeinsame Praxis‘, sagte Bundesinnenminister de Maizière gestern. Es könne nicht angehen, dass in einigen Mitgliedsländern nur zehn Prozent aller Asylanträge aus einem Drittstaat anerkannt werden, in anderen Ländern dagegen 90 Prozent. Der Vizepräsident des Europäischen Parlamentes, der liberale EU-Abgeordnete Alexander Graf Lambsdorff, lobte: ‚Die korrekte Anwendung des europäischen Asylrechtes ist längst überfällig. Und sie ist ein Gebot der Fairness. Denn manche EU-Staaten wetteifern förmlich darum, möglichst unattraktive Bedingungen für Migranten zu schaffen, die dann in andere Staaten weiterziehen.‘
Kern des neuen Vorschlags ist die Quasi-Entmündigung der nationalen Behörden. Stattdessen will die Kommission ‚die Verantwortung für die Bearbeitung von Asylansprüchen auf die EU-Ebene verlegen.‘ Dazu soll das bisherige Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) zu einer EU-Agentur mit Entscheidungsbefugnissen umgebaut werden. In jedem Mitgliedsland der Gemeinschaft würden Vertretungen der Agentur entstehen. ‚Dies würde einen einzigen und zentralisierten Entscheidungsmechanismus schaffen und so die komplette Harmonisierung der Verfahren, aber auch der konstanten Beurteilung von Schutzbedürfnissen sichern‘, heißt es in dem Papier mit dem Titel ‚Reform des europäischen Asylsystems und Stärkung legaler Wege nach Europa‘.
Die EASO soll künftig alle Asylanträge entgegennehmen, bearbeiten und verbindlich entscheiden. Anschließend könnte die Agentur den anerkannten Asylbewerber einem Mitgliedsland zuweisen. Dazu soll es bestimmte Quoten geben, die sich aus ‚der relativen Größe, dem Reichtum und den Aufnahmekapazitäten der Mitgliedsstaaten‘ errechnen. Damit lehnt sich das Verfahren eng an den deutschen ‚Königsteiner Schlüssel‘ an, der die Verteilung von Asylbewerbern auf die Bundesländer regelt.(…) Dieser neue Weg wäre das endgültige Aus für das heutige europäische Asylrecht und die umstrittenen Dublin-Regeln.
Absehbar scheint, dass einige Regierungen im Osten der Union wie Ungarn, Tschechien, Polen und die Slowakei, die schon jetzt die Aufnahme von Flüchtlingen ablehnen, diesen Vorschlag kaum begrüßen werden.“ (Ebd.)
Bis in die Feinheit hinein, dass Deutschlands „Königsteiner Schlüssel“ für die innerdeutsche Verteilung von Flüchtlingen auf die Bundesländer die Blaupause für die Verteilung der Flüchtlingskontingente auf die europäischen Nationalstaaten abgeben soll, ist ersichtlich, dass die supranationalen Europafachleute der EU-Kommission sich den Entwurf einer europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik zu eigen machen, wie er den Europapolitikern aus Berlin vorschwebt. Von der Verweigerungshaltung ihrer osteuropäischen Opponenten lassen sie sich also nur in dieser einen Weise beeindrucken: In der Flüchtlingspolitik gehört den Osteuropäern perspektivisch der Status von Quasi-Bundesländern gegenüber einer weisungsbefugten Zentralinstanz verpasst – freilich ohne ein Äquivalent zum deutschen ‚Länderfinanzausgleich‘ oder sonstige Maßnahmen zugunsten einer funktionstüchtigen innerstaatlichen Arbeitsteilung in Aussicht zu stellen.
Anfang April hat es die EU-Kommission dann fürs Erste bei folgendem Vorschlag belassen: „Wenn nun ein Aufnahmestaat an seine Obergrenze kommt, würde ein ‚Fairness-Mechanismus‘ in Kraft treten, der die übrigen Länder verpflichtet, dem Nachbarn Flüchtlinge abzunehmen.“ (Augsburger Allgemeine, 7.4.16) Kurz darauf wurde, in Vorwegnahme von Opposition gegen die Kommissionsabsichten, noch einmal nachgelegt: Länder, die nicht willens sind, das ihnen zugewiesene Flüchtlingskontingent aufzunehmen, sollen eine Strafe von 250 000 Euro je verweigertem Flüchtling zahlen.